Konzerne: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 13. Januar 2014, 02:20 Uhr

Konzerne haben in der Sechsten Welt gegenüber den Nationalstaaten an Macht und Einfluss gewonnen.

Sicherheit

Viele Konzerne unterhalten heute einen umfangreichen Sicherheitsapparat und zum Teil auch militärische Strukturen. Diese dienen vorallem der Sicherung der Konzernbesitzungen. Wenn diese exterritorialen Status besitzen, unterliegen diese Sicherheitskräfte in ihrem Handeln lediglich den Vorschriften des Konzerns.

Bewaffnete Sicherheitskräfte oder (para-)militärische Konzerntruppen kommen aber auch außerhalb von exteritorialem Konzerngebiet zum Einsatz, zum Beispiel als sogenannte «Cleaner».

Schatten

Die Konzerne bedienen sich der Schatten, wenn sie illegale oder halblegale Operationen durchführen wollen. Der entscheidende operative Vorteil bei der Verwendung externer Agenten aus diesem Milieu liegt in ihrer plausible deniability, also der Möglichkeit eine Verbindung zwischen den Handlungen dieser Agenten und dem Auftraggeber glaubhaft dementieren zu können. Die Möglichkeit entsteht dadurch, dass Shadowrunner am Rand der offiziellen Gesellschaft leben. Sie sind in staatlichen oder Konzerndatenbanken daher nicht oder nur unzureichend erfasst. Selbst wenn eine von Shadowrunnern durchgeführte Operation offensichtlich dem Auftraggeber zu Gute kommt, wird eine Verbindung selten hergestellt. Unter den Konzernen gibt es außerdem die stillschweigende Vereinbarung solche Vorfälle als Übergriffe von Terroristen oder Kriminellen darzustellen. Das gibt ihnen die Möglichkeit drakonische Sicherheitsmaßnahmen und eine lückenlose Überwachung ihrer Angestellten und anderer Personen zu rechtfertigen.

Kontakt

In Vertretung eines Konzerns tritt bei Verhandlungen mit Shadowrunnern Mr. Johnson auf. Die Verbindung dieser Auftraggeber zum Konzern wird oft so gestaltet, dass sie selbst dementierbar ist, zum Beispiel indem man inoffizielle Mitarbeiter verwendet. Konzernangestellte, denen Verbindungen zu den Schatten vorgeworfen werden, werden den Konzernen auch schon mal geopfert, wenn sie sich nicht mit Erfolg von den entsprechenden Anschuldigungen reinwaschen können.

Konzernübersicht

AAA Megakonzerne

Die zehn Megakonzerne haben alle einen oder mehrere Sitze im Konzern-Gerichtshof und werden auch als die Großen Zehn bezeichnet. Die Megakonzerngrößen werden nach ihren Aktivposten bewertet. Jeder AAA-Kon muss Anteile an der Betreibergesellschaft des Zürich-Orbitals haben, mindestens einen Sitz im Konzern-Gerichtshof haben und zu den größten Konzernen der Welt gehören.

Die Großen Zehn (Stand 2070)

Ehemalige AAA Megakonzerne

AA Konzerne

Einstufung

Als AA-Kons eingestuft werden Konzerne, welche international tätig sind, und zu den größten Konzernen der Welt gehören. Sie besitzen alle das Recht der Exterritorialität.

Aktuelle AA Konzerne (Stand 2075)

A Konzerne

Nationale Konzerne bzw. keine Einstufung

Mittelständische Unternehmen und kleine Firmen

Ehemalige Konzerne


Quellenindex

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Weblinks