Konzerne: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 18. Oktober 2007, 22:19 Uhr

AAA Megakonzerne

Die zehn Megakonzerne haben alle einen oder mehrere Sitze im Konzern-Gerichtshof und werden auch als die Großen Zehn bezeichnet. Die Megakonzerngrößen werden nach ihren Aktivposten bewertet. Siehe auch die Einstufung der Konzernaktivposten. Jeder AAA-Kon muss Anteile an der Betreibergesellschaft des Zürich-Orbitals haben, mindestens einen Sitz im Konzern-Gerichtshof haben und zu den größten Konzernen der Welt gehören.


Die Großen Zehn (Stand 2070)

Ehemalige AAA Megakonzerne

AA Konzerne

Einstufung

Als AA-Kons eingestuft werden Konzerne, welche international tätig sind, und zu den größten Konzernen der Welt gehören. Sie besitzen alle das Recht der Exterritorialität.

Aktuelle AA Konzerne (Stand 2070)

A Konzerne

Ehemalige Konzerne

Mittelständische Unternehmen und kleine Firmen

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