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| {{shadowtalk|Und jetzt kommt der Knaller: In einigen Ländern der ADL, wie zum Beispiel Württemberg, ist der entsprechende Gesetzestext noch nicht umgeschrieben worden. Da steht immer noch ''Menschen'', während überall sonst von ''Metamenschen'' die Rede ist. Heißt für den Paragraphenreiter: Wenn im Jagdrevier eines Jägers ein Metamensch lebt, kann man Schlagfallen auf dessen Weg zum Waldhaus aufstellen. Oder dessen Hund im Vorgarten des Hauses erschießen, weil der unangeleint auf nicht befriedetem Grund des Reviers "gewildert" hat.|Rasputin}} | | {{shadowtalk|Und jetzt kommt der Knaller: In einigen Ländern der ADL, wie zum Beispiel Württemberg, ist der entsprechende Gesetzestext noch nicht umgeschrieben worden. Da steht immer noch ''Menschen'', während überall sonst von ''Metamenschen'' die Rede ist. Heißt für den Paragraphenreiter: Wenn im Jagdrevier eines Jägers ein Metamensch lebt, kann man Schlagfallen auf dessen Weg zum Waldhaus aufstellen. Oder dessen Hund im Vorgarten des Hauses erschießen, weil der unangeleint auf nicht befriedetem Grund des Reviers "gewildert" hat.|Rasputin}} |
| | {{shadowtalk|Nein, heißt es eigentlich nicht... immerhin werden Gesetze in Deutschland nicht wörtlich ausgelegt, sondern meistens teleologisch, das heißt nach der Absicht des Gesetzgebers. Insofern wirst du wohl kein Gericht finden, das dich in so einer Situation freispricht...|Der Jurist}} |
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Version vom 23. Januar 2009, 19:13 Uhr
Die Metamenschheit bilden alle Vertreter der Art Homo sapiens, dazu gehören Menschen und Metamenschen. Man unterscheidet fünf verschiedene Metatypen und deren Varianten, sowie Spezies, die nur durch Infizierungen (zum Beispiel mit MMVV) entstehen.
Gestaltwandler sind dagegen erwachte Tiere, auch wenn sie menschliche Form annehmen können.
Metatypen und Metavarianten
Die fünf Metaypen, Elfen, Menschen, Orks, Trolle und Zwerge sind, mit Ausnahme der Menschen, ab 2011 durch UGE oder ab 2021 durch die Goblinisierung entstanden. Diese Metatypen lassen sich, wiederum mit Ausnahme der Menschen, in verschiedene Varianten unterteilen, die jedoch weit seltener vorkommen.
Infizierte Rassen
Elfen
Menschen
Orks
Trolle
Zwerge
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Und jetzt kommt der Knaller: In einigen Ländern der ADL, wie zum Beispiel Württemberg, ist der entsprechende Gesetzestext noch nicht umgeschrieben worden. Da steht immer noch Menschen, während überall sonst von Metamenschen die Rede ist. Heißt für den Paragraphenreiter: Wenn im Jagdrevier eines Jägers ein Metamensch lebt, kann man Schlagfallen auf dessen Weg zum Waldhaus aufstellen. Oder dessen Hund im Vorgarten des Hauses erschießen, weil der unangeleint auf nicht befriedetem Grund des Reviers "gewildert" hat.
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Rasputin
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Nein, heißt es eigentlich nicht... immerhin werden Gesetze in Deutschland nicht wörtlich ausgelegt, sondern meistens teleologisch, das heißt nach der Absicht des Gesetzgebers. Insofern wirst du wohl kein Gericht finden, das dich in so einer Situation freispricht...
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Der Jurist
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