Kopfgeldjäger: Unterschied zwischen den Versionen
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Manche Kopfgeldjäger - wie etwa [[Jackpoint|JackPoint]]-Mitglied [[Sticks]] - arbeiten parallel sowohl innerhalb des gesetzlichen Rahmens als auch illegal in den [[Schatten]], und kassieren neben den offiziellen, von Behörden ausgeschriebenen Belohnungen auch illegale Kopfgelder. Diese sind meist von [[Konzerne]]n auf Flüchtlinge ausgesetzt, die diese legal nicht außerhalb ihres [[Exterritorialität|exterritorialen]] Konzernbesitzes verfolgen können, oder wurden von vermögenden Privatpersonen oder von den Bossen der organisierten [[Unterwelt]] wie zum Beispiel Don [[Cosimo de Lecce]] von der [[Sacra Corona Unita]] ausgelobt.<ref>{{QDE|uw}} S. 26 ({{Qen|vice|eV}}: S. 25)</ref> Auch die ''Abarbeitung'' von illegal in der [[Matrix]] kursierenden Kopfgeldlisten wie der [[Narkow-Liste]] in [[Hamburg]].<ref>{{QDE|ss}} S. 176</ref> <!-- | Manche Kopfgeldjäger - wie etwa [[Jackpoint|JackPoint]]-Mitglied [[Sticks]] - arbeiten parallel sowohl innerhalb des gesetzlichen Rahmens als auch illegal in den [[Schatten]], und kassieren neben den offiziellen, von Behörden ausgeschriebenen Belohnungen auch illegale Kopfgelder. Diese sind meist von [[Konzerne]]n auf Flüchtlinge ausgesetzt, die diese legal nicht außerhalb ihres [[Exterritorialität|exterritorialen]] Konzernbesitzes verfolgen können, oder wurden von vermögenden Privatpersonen oder von den Bossen der organisierten [[Unterwelt]] wie zum Beispiel Don [[Cosimo de Lecce]] von der [[Sacra Corona Unita]] ausgelobt.<ref>{{QDE|uw}} S. 26 ({{Qen|vice|eV}}: S. 25)</ref> Auch die ''Abarbeitung'' von illegal in der [[Matrix]] kursierenden Kopfgeldlisten wie der [[Narkow-Liste]] in [[Hamburg]].<ref>{{QDE|ss}} S. 176</ref> <!-- | ||
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In den [[ADL]] greifen vor allem die Behörden des [[Norddeutscher Bund|Norddeutschen Bundes]] angesichts der großen Flächen und der im Verhältnis dazu viel zu dünnen Personaldecke ihrer Landespolizei in größerem Maße auf Kopfgeldjäger zurück, wobei die Bedingungen, um hier eine amtliche Lizenz zu erhalten, wesentlich schärfer sind, als in [[Nordamerika]].<ref>{{QDE|dids2}} {{+zit}}</ref> | In den [[ADL]] greifen vor allem die Behörden des [[Norddeutscher Bund|Norddeutschen Bundes]] angesichts der großen Flächen und der im Verhältnis dazu viel zu dünnen Personaldecke ihrer Landespolizei in größerem Maße auf Kopfgeldjäger zurück, wobei die Bedingungen, um hier eine amtliche Lizenz zu erhalten, wesentlich schärfer sind, als in [[Nordamerika]].<ref>{{QDE|dids2}} {{+zit}}</ref> | ||
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Während des [[Status F]] in [[Berlin]] waren Kopfgelder im Grunde die einzige Art, wie lokal gefällte Urteile außerhalb des eigenen Kiezes vollstreckt werden konnten. Dieses Erbe der Anarchie blieb auch nach der Wiedervereinigung noch erhalten, weshalb man die Steckbriefe gesuchter Personen und offerierte Kopfgelder auf allen öffentlichen Portalen finden kann. Auch werden diese mitunter an die [[Berliner Judikative Dienste GmbH|BeJuDi]] gemeldet, welche dann die zugrunde liegenden Gesetze und Normen, nach denen das Verfahren durchgeführt wurden, überprüft. Anschließend übernimmt die BeJuDi dann das Meldung an das sogenannte [[Kaobord]] (KO-Board), sodass Kopfgeldjäger, aber mitunter auch registrierte Polizeidienste diese dann nutzen können, um gelistete Kopfgelder zu beanspruchen.<ref name="SHB3 29">{{QDE|shb3}} S.29</ref> | |||
Abseits davon existieren auch noch einige schwarze ''Killboards'', dessen größter Ableger zur CrowdHunting-Plattform "[[MostHunted]]" gehört. Viele [[Shadowrunner]] arbeiten daher als "Kaoboi" (also Kopfgeldjäger im Berliner Slang) und viele Berliner laden das Board in Apps, wie etwa "FaceFinder", um durch die Weitergabe von Sichtungen Anteile der Prämien als Nebenverdienst einzuheimsen.<ref name="SHB3 29"/> | |||
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Aktuelle Version vom 18. Februar 2024, 17:30 Uhr
Kopfgeldjäger (engl. Bounty Hunters) sind Individuen, die ihren Lebensunterhalt mit dem Einfangen oder Unschädlichmachen von Personen verdienen, auf die Kopfgelder ausgesetzt sind. Zum Teil wird der Begriff auch verwendet, wenn es um Abschussprämien für Parawesen geht. Nicht verwechseln sollte man Kopfgeldjäger mit sogenannten Kopfjägern, die gängige Bezeichnung für Extraktionsspezialisten.
Formen
Neben der Jagd auf zur Fahndung ausgeschriebene Straftäter und insbesondere auf Kautionsflüchtlinge, die sich einem Gerichtstermin oder dem Antritt einer Haftstrafe durch Flucht entzogen haben (im Fachjargon Skips genannt), jagen viele Kopfgeldjäger auch als für die Metamenschheit gefährlich eingestufte Critter (und teilweise auch MMVV-Infizierte), auf die Abschussprämien ausgesetzt sind. Dadurch überschneidet sich ihre Tätigkeit zum Teil mit der eines Critter-/Großkammerjägers oder Ghuljägers oder auch Vampirjägers.
Manche Kopfgeldjäger - wie etwa JackPoint-Mitglied Sticks - arbeiten parallel sowohl innerhalb des gesetzlichen Rahmens als auch illegal in den Schatten, und kassieren neben den offiziellen, von Behörden ausgeschriebenen Belohnungen auch illegale Kopfgelder. Diese sind meist von Konzernen auf Flüchtlinge ausgesetzt, die diese legal nicht außerhalb ihres exterritorialen Konzernbesitzes verfolgen können, oder wurden von vermögenden Privatpersonen oder von den Bossen der organisierten Unterwelt wie zum Beispiel Don Cosimo de Lecce von der Sacra Corona Unita ausgelobt.[1] Auch die Abarbeitung von illegal in der Matrix kursierenden Kopfgeldlisten wie der Narkow-Liste in Hamburg.[2]
fallen hierunter. - Derartige Aufträge fallen allerdings schon eher in den Bereich des Wetwork, da die entsprechenden Kopfgelder eher als "Abschussprämie" zu verstehen sind.
Rechtliche Situation
In einigen nationalen Jurisdiktionen können Kopfgeldjäger legal operieren. Zum Teil sind sie sogar mit mehr Rechten ausgestattet als Polizisten. In manchen Gegenden ist es sogar egal, ob sie den Gesuchten tot oder lebendig abliefern - solange er eindeutig identifiziert werden kann.
Verbreitung
Kopfgeldjäger sind hauptsächlich in den UCAS, CAS und im CalFree zu finden, wo sie diesen Beruf mit Lizenz ganz offiziell und legal ausüben können. Diese Nachfolgestaaten der USA verfügen weiterhin über das Kautionssystem, so dass eine der Hauptaufgaben von Kopfgeldjägern die Verhaftung und Auslieferung einer gesuchten Person an die Justizbehörden ist. Zu diesem Zweck werden ihnen Sonderrechte eingeräumt.
In den ADL greifen vor allem die Behörden des Norddeutschen Bundes angesichts der großen Flächen und der im Verhältnis dazu viel zu dünnen Personaldecke ihrer Landespolizei in größerem Maße auf Kopfgeldjäger zurück, wobei die Bedingungen, um hier eine amtliche Lizenz zu erhalten, wesentlich schärfer sind, als in Nordamerika.[3]
Berlin
Während des Status F in Berlin waren Kopfgelder im Grunde die einzige Art, wie lokal gefällte Urteile außerhalb des eigenen Kiezes vollstreckt werden konnten. Dieses Erbe der Anarchie blieb auch nach der Wiedervereinigung noch erhalten, weshalb man die Steckbriefe gesuchter Personen und offerierte Kopfgelder auf allen öffentlichen Portalen finden kann. Auch werden diese mitunter an die BeJuDi gemeldet, welche dann die zugrunde liegenden Gesetze und Normen, nach denen das Verfahren durchgeführt wurden, überprüft. Anschließend übernimmt die BeJuDi dann das Meldung an das sogenannte Kaobord (KO-Board), sodass Kopfgeldjäger, aber mitunter auch registrierte Polizeidienste diese dann nutzen können, um gelistete Kopfgelder zu beanspruchen.[4]
Abseits davon existieren auch noch einige schwarze Killboards, dessen größter Ableger zur CrowdHunting-Plattform "MostHunted" gehört. Viele Shadowrunner arbeiten daher als "Kaoboi" (also Kopfgeldjäger im Berliner Slang) und viele Berliner laden das Board in Apps, wie etwa "FaceFinder", um durch die Weitergabe von Sichtungen Anteile der Prämien als Nebenverdienst einzuheimsen.[4]
Persönlichkeiten
- Sticks - Ex-Angestellter von Knight Errant, Kopfgeldjäger, JackPoint-Mitglied und Shadowtalker
- Jonty Geldenhuys - ehem. Kopfgeldjäger aus Azania, später Pirat an der Gold- & Elfenbeinküste
- Andrea McBaine - bekannte Kopfgeldjägerin
- Diana Noctua - Kopfgeldjägerin und magisch begabte Hexe, die der Schutzpatronin Artemis folgt [5]
Endnoten
- ↑ Unterwelten S. 26 (eV: S. 25)
- ↑ Schattenstädte S. 176
- ↑ Deutschland in den Schatten II ?
- ↑ a b Schattenhandbuch 3 S.29
- ↑ State of the Art 2063.01D S. 36-37
Index
Quellenbücher
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Sonstige
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