Berliner Bezirkswahl: Unterschied zwischen den Versionen
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Anders als man vermuten mag, sind es nicht zwingend die wohlhabenderen Personen, die sich aufstellen lassen, sondern eher zahlenstarke Bürgerbewegungen, die einen Kandidaten aufstellen und Gelder für die [[AR]]-Werbung und zur Verbreitung des politischen Programms aus einem kollektiven Spendenpool zur Verfügung stellen. Wichtig ist zu bedenken, dass die politische Motivation des durchschnittlichen Berliners deutlich stärker ist als die eines durchschnittlichen | Anders als man vermuten mag, sind es nicht zwingend die wohlhabenderen Personen, die sich aufstellen lassen, sondern eher zahlenstarke Bürgerbewegungen, die einen Kandidaten aufstellen und Gelder für die [[AR]]-Werbung und zur Verbreitung des politischen Programms aus einem kollektiven Spendenpool zur Verfügung stellen. Wichtig ist zu bedenken, dass die politische Motivation des durchschnittlichen Berliners deutlich stärker ist als die eines durchschnittlichen [[ADL]]ers. Die Fokussierung hat auch bewirkt, dass sich die Leute deutlich stärker mit ihrem Bezirk, mit ihren Nachbarn, ihrem Leben und allem voran den kandidierenden Personen auseinandersetzen und auch identifizieren. Unpersönliche Leute, die man - wenn überhaupt - nur von Plakaten kennt, sind hier keine "Macher". Daher wiegt es umso schwerer, wenn ein Kandidat durch Schmutzwäsche demontiert wird.<ref name="BER K19"/> | ||
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Auch an dieser Stelle hat man die Rechte zur Teilnahme im gesetzlichen Rahmen ganz bewusst schwammig gehalten, da vor allem in den Alternativbezirken noch ein hoher Prozentanteil an [[SINlos]]en existiert, die dennoch einiges politisches Gewicht besitzen. Eine Einbindung der minderjährigen Jugend (also von 11 aufwärts) in die politischen Entscheidungsprozesse, was in den alternativen Kiezen durchaus gang und gäbe ist, um die Kinder möglichst früh ihrer Verantwortung für die Gesellschaft bewusst zu machen, verstößt eigentlich gegen geltendes [[ADL]]-Recht. Es macht sich aber niemand wirklich die Mühe, den Wahlprozess zu prüfen oder anzufechten, weshalb die Zustände bis dahin akzeptiert werden.<ref name="BER K19"/> | |||
Innerhalb der Normbezirke gilt, dass ein jeder Berliner, der die Volljährigkeit erreicht hat und seit mindestens einem Jahr mit seinem [[BERVAG]]-registrierten Erstwohnsitz in dem betreffenden Bezirk gemeldet ist und zu guter Letzt auch eine gültige [[ADL]]-[[SIN]] oder [[VolksSIN]] besitzt, auch eine Wahlberechtigung hat. Diese "gültige ADL-SIN" umfasst allerdings nicht bestimmte kriminelle SINs, bzw. Personen, die aufgrund sehr bestimmter Straftaten verurteilt wurden, sowie auch Entmündigte und andere "unerwünschte Bevölkerungsteile". Straftaten, die zum Verlust des Wahlrechtes führen, sind unter anderem "Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation", was eine Standard-Anklage für aufgegriffene Politaktivisten darstellt.<ref name="BER K19"/> | |||
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Aktuelle Version vom 2. März 2024, 15:11 Uhr
Berliner Bezirkswahl |
Geschehen:
|
Ort: Berlin |
Zeit: Oktober |
Die Berliner Bezirkswahl ist die jährliche Teilwahl der Bezirksvertreter für das Ratspräsidium (Berliner Rat) der Freistadt Berlin.
Grundlagen
Die 21 Bezirke werden seit den ersten Bezirkswahlen von 2072 gestaffelt über eine sich wiederholende dreijährige Wahlperiode hinweg gewählt, wobei in jedem Jahr die Bezirksabgeordneten in sieben von ihnen neu gewählt werden. Diese Wahlen finden dann jeweils am ersten Sonntag im Oktober statt.[1]
Kandidatur
Anders als man vermuten mag, sind es nicht zwingend die wohlhabenderen Personen, die sich aufstellen lassen, sondern eher zahlenstarke Bürgerbewegungen, die einen Kandidaten aufstellen und Gelder für die AR-Werbung und zur Verbreitung des politischen Programms aus einem kollektiven Spendenpool zur Verfügung stellen. Wichtig ist zu bedenken, dass die politische Motivation des durchschnittlichen Berliners deutlich stärker ist als die eines durchschnittlichen ADLers. Die Fokussierung hat auch bewirkt, dass sich die Leute deutlich stärker mit ihrem Bezirk, mit ihren Nachbarn, ihrem Leben und allem voran den kandidierenden Personen auseinandersetzen und auch identifizieren. Unpersönliche Leute, die man - wenn überhaupt - nur von Plakaten kennt, sind hier keine "Macher". Daher wiegt es umso schwerer, wenn ein Kandidat durch Schmutzwäsche demontiert wird.[1]
Wählerschaft
Auch an dieser Stelle hat man die Rechte zur Teilnahme im gesetzlichen Rahmen ganz bewusst schwammig gehalten, da vor allem in den Alternativbezirken noch ein hoher Prozentanteil an SINlosen existiert, die dennoch einiges politisches Gewicht besitzen. Eine Einbindung der minderjährigen Jugend (also von 11 aufwärts) in die politischen Entscheidungsprozesse, was in den alternativen Kiezen durchaus gang und gäbe ist, um die Kinder möglichst früh ihrer Verantwortung für die Gesellschaft bewusst zu machen, verstößt eigentlich gegen geltendes ADL-Recht. Es macht sich aber niemand wirklich die Mühe, den Wahlprozess zu prüfen oder anzufechten, weshalb die Zustände bis dahin akzeptiert werden.[1]
Innerhalb der Normbezirke gilt, dass ein jeder Berliner, der die Volljährigkeit erreicht hat und seit mindestens einem Jahr mit seinem BERVAG-registrierten Erstwohnsitz in dem betreffenden Bezirk gemeldet ist und zu guter Letzt auch eine gültige ADL-SIN oder VolksSIN besitzt, auch eine Wahlberechtigung hat. Diese "gültige ADL-SIN" umfasst allerdings nicht bestimmte kriminelle SINs, bzw. Personen, die aufgrund sehr bestimmter Straftaten verurteilt wurden, sowie auch Entmündigte und andere "unerwünschte Bevölkerungsteile". Straftaten, die zum Verlust des Wahlrechtes führen, sind unter anderem "Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation", was eine Standard-Anklage für aufgegriffene Politaktivisten darstellt.[1]
Wetten
Die jährlich stattfindende Bezirkswahl ist aber nicht nur politisch relevant, sondern auch für das wettverrückte Berlin schlicht das Event, auf das am stärksten gewettet wird. Bereits Monate zuvor beginnt man auf die Erst- und Zweitplatzierungen der Kandidaten zu wetten und bis zum Schluss sogar auf die exakten Prozentergebnisse.[2]
Ablauf
Wahlperiode
Wahlperiode | Bezirke |
---|---|
I | Charlottenburg-Wilmersdorf, Gropiusstadt, Marzahn, Oranienburg, Reinickendorf, Aztech-Schönwalde, Z-IC Tegel |
II | Falkensee, Köpenick, Mitte, Pankow, Renrakusan, Spandau, S-K Tempelhof |
III | Kreuzhain, AGC Siemensstadt, Lichtenberg, Potsdam, Schönefeld, Strausberg-Fredersdorf, Zehlendorf |
Übersicht
Nr | Wahlperiode | Jahr | Wahltermin | Artikel |
---|---|---|---|---|
1 | - | 2072 | 2. Oktober | Link |
2 | I | 2073 | 1. Oktober | Link |
3 | II | 2074 | 7. Oktober | Link |
4 | III | 2075 | 6. Oktober | Link |
5 | I | 2076 | 4. Oktober | Link |
6 | II | 2077 | (3. Oktober) 7. November |
Link |
7 | III | 2078 | 2. Oktober | Link |
8 | I | 2079 | 1. Oktober | Link |
9 | II | 2080 | 1. Oktober | Link |
10 | III | 2081 | 5. Oktober | Link |
11 | I | 2082 | 5. Oktober | Link |
Siehe auch
Endnoten
- ↑ a b c d e Berlin, Limitierte Auflage K: S.19
- ↑ Berlin 2080 S.24