Landwehr: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''Landwehr''' oder auch ''Ländermilizen'' sind die eigenen militärischen Verbände der einzelnen Allianzländer, die nur ihrem jeweiligen Land verpflichtet sind und verschiedene Aufgaben, von den Ländern vorgegebenen, haben.
Die '''Landwehr''', oder auch '''Ländermilizen''' (engl. ''Land Militias''), sind militärischen Verbände der einzelnen Allianzländer, die nur ihrem jeweiligen Land verpflichtet sind und verschiedene Aufgaben, von den Ländern vorgegebenen, haben.


==Beschreibung==
==Beschreibung==
Die Landwehren sind die eigenen Streitkräfte der Allianzländer, die ihnen von der Allianzverfassung der [[Allianz Deutscher Länder]] zugestanden werden. Die Ländermilizen sollen als Ersatzarmeen dienen, falls es wieder zu größeren bewaffneten Auseinandersetzungen kommen sollte. Ihre Kernaufgaben sind die Landes-und Grenzverteidigung, sowie der Katastrophenschutz. Darüber hinaus sollen sie Regierungspersonen-und eigentum bewachen und den öffentlichen Frieden wahren. Jedes Allianzland kann seiner Landwehr zudem auch Sonderaufgaben geben.
Die Landwehren sind die eigenen Streitkräfte der Allianzländer, die ihnen von der Allianzverfassung der [[Allianz Deutscher Länder]] zugestanden werden. Die Ländermilizen sollen als Ersatzarmeen dienen, falls es wieder zu größeren bewaffneten Auseinandersetzungen kommen sollte. Ihre Kernaufgaben sind die Landes-und Grenzverteidigung, sowie der Katastrophenschutz. Darüber hinaus sollen sie Regierungspersonen und -eigentum bewachen und den öffentlichen Frieden wahren. Jedes Allianzland kann seiner Landwehr zudem auch Sonderaufgaben geben.<ref name=DPADL>{{QDE|dp:adl}} S.34 f.</ref><ref name=DIDS2-293>{{QDE|dids2}} S.293</ref>


===Entwicklung===
===Entwicklung===
Viele Länder haben mittlerweile ihre eigenen Ländermilizen aus Kostengründen wieder abgeschafft. Die verbleibenden Ländermilizen hingegen wurden vor allem zur Unterstützung der staatlichen Organe bei den verschiedenen Krisen und Katastrophen, wie beim Ausbruch von [[KFS]], eingesetzt.
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==Personal, Ausrüstung & Ausbildung==
==Personal, Ausrüstung & Ausbildung==
Den Ländermilizen ist es laut Allianzverfassung untersagt, schwere Waffen, Panzer oder Flugzeuge zu besitzen und zu nutzen. Außerdem darf nicht mehr als einer von 1000 Einwohnern eines Allianzlandes Mitglied der jeweiligen Landwehr sein.
Den Ländermilizen ist es laut Allianzverfassung untersagt, schwere Waffen, Panzer oder Flugzeuge zu besitzen und zu nutzen. Außerdem darf nicht mehr als einer von 1000 Einwohnern eines Allianzlandes Mitglied der jeweiligen Landwehr sein.<ref name=DIDS2-293/> Viele Mitglieder der Landwehren genießen einen zweifelhaften Ruf. Sie gelten oft als Bauerntölpel, die zu schlecht für die Bundeswehr waren und undisziplinierte Wichtigtuer mit Minderwertigkeitskomplexen.<ref name=DIDS2-293/><ref>{{QDE|dp:k}} S.24</ref>
 
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==Landwehren==
==Landwehren==
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*[[Gendarmerie Grand Ducale]], [[Großherzogtum Westrhein-Luxemburg]]<ref name=DPADL/>
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*{{QDE|zm/np|ref=2078-12-18}} 18.12.2078 - "Dem Terror eine Grenze setzen"
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Version vom 21. März 2022, 22:39 Uhr

Die Landwehr, oder auch Ländermilizen (engl. Land Militias), sind militärischen Verbände der einzelnen Allianzländer, die nur ihrem jeweiligen Land verpflichtet sind und verschiedene Aufgaben, von den Ländern vorgegebenen, haben.

Beschreibung

Die Landwehren sind die eigenen Streitkräfte der Allianzländer, die ihnen von der Allianzverfassung der Allianz Deutscher Länder zugestanden werden. Die Ländermilizen sollen als Ersatzarmeen dienen, falls es wieder zu größeren bewaffneten Auseinandersetzungen kommen sollte. Ihre Kernaufgaben sind die Landes-und Grenzverteidigung, sowie der Katastrophenschutz. Darüber hinaus sollen sie Regierungspersonen und -eigentum bewachen und den öffentlichen Frieden wahren. Jedes Allianzland kann seiner Landwehr zudem auch Sonderaufgaben geben.[1][2]

Entwicklung

Viele Länder haben mittlerweile ihre eigenen Ländermilizen aus Kostengründen wieder abgeschafft.[1] Hierzu gehört etwa die Landwehr aus Sachsen,[3] welche vor der Auflösung des Herzogtums die volle Stärke besaß.[2] Die verbleibenden Ländermilizen hingegen wurden vor allem zur Unterstützung der staatlichen Organe bei den verschiedenen Krisen und Katastrophen, wie beim Ausbruch von KFS, eingesetzt.[1]

Personal, Ausrüstung & Ausbildung

Den Ländermilizen ist es laut Allianzverfassung untersagt, schwere Waffen, Panzer oder Flugzeuge zu besitzen und zu nutzen. Außerdem darf nicht mehr als einer von 1000 Einwohnern eines Allianzlandes Mitglied der jeweiligen Landwehr sein.[2] Viele Mitglieder der Landwehren genießen einen zweifelhaften Ruf. Sie gelten oft als Bauerntölpel, die zu schlecht für die Bundeswehr waren und undisziplinierte Wichtigtuer mit Minderwertigkeitskomplexen.[2][4]

Die meisten Landwehreinheiten sind im Deutschen Ji-Jitsu ausgebildet.[5]

Landwehren

Berlin besitzt keine Landwehr,[2] während Länder wie die Trollrepublik oder Pomorya aufgrund ihres assoziierten Status weitreichendere Sonderrechte besitzen.[6] Die Landwehr Sachsens wurde nach dem 2. Crash aufgelöst.[3]

Existierende Landwehren:


Endnoten

Quellenangabe

Index

Quellenbücher

Deutsch Englisch

Magazine

Sonstige

  • NovaPuls 18.12.2078 - "Dem Terror eine Grenze setzen"
  • NovaPuls 25.06.2079 - "Kaltenstein attackiert Landwehr"
  • NovaPuls 29.06.2080 - "Lage weiter gespannt"