Storm: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 14. September 2010, 08:12 Uhr
Storm | |
Geschlecht | männlich |
Metatyp | ? |
Kinder | Oschi & Luschi |
Nationalität | österreichisch |
Storm ist ein Ex-Shadowrunner und vermutlich auch Rigger, den den «Amoiumanblock» leitet, einen Familienbetrieb, der aus einer Ansammlung illegaler Tuning-Werkstätten in der Tiefendorfergasse 12-28 im 15. Bezirk Wien-Breitensee besteht, die in den österreichischen Schatten auch als "Straße der Gesetzlosen" bekannt sind.
Storm hat sein Unternehmen zu einem wahren Riggerparadies gemacht, und seine An-, Um-, Tuning- und Aufrüstungsarbeiten an Fahrzeugen jeglicher Art sind sowhl für Zuverlässigkeit und Qualität wie auch für ihre Unauffälligkeit und hohe Tarnstufe bekannt. - Gerade letzteres hat ihm mittlerweile auch Kundschaft aus der benachbarten ADL beschehrt, und Storm persönlich steht dafür gerade, das seine Ware hält, was er verspricht, und sorgt bei Reklamationen stehts prompt für Ersatz.
Sowohl der eine oder andere betuchte Auto-Duellist aus dem Ruhrplex oder der Groß-Frankfurter Gegend als auch die berühmt-berüchtigten bayerischen "Alpenjäger" lassen sich hier ihre Renner bzw. hochgezüchteten Offroader zusammenschrauben... | |
Spitfire |
Während seine Frau im übrigen die Kasse verwaltet und die Buchhaltung macht, kümmern sich seine Kinder Oschi und Luschi um die Sicherheit des Unternehmens.
Shadowtalk
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» steuerte er zwei Shadowtalk-Kommentare bei. Der erste beinhaltete die - anschauliche - Erklärung, dass in Folge der zahlreichen sich widersprechenden Gesetze, Erlasse usw. und der konkurrierenden Wiener Magistratsabteilungen die Frage, was an Waffen, Fahrzeugen und Fahrzeugmodifikationen legal und erlaubt, was genehmigungspflichtig und was streng verboten ist, von jedem Beamten, jeder Politesse und jedem Schnellrichter anders ausgelegt werden kann - und trotzdem formal alle im Recht sind.[1] Der zweite besagte, dass der Prater größtenteils für motorisierte Fahrzeuge gesperrt sei, und man ein guter Läufer, Skater oder Radler sein müsse, um sich dort auf eine Verfolgunsjagd einzulassen.[2]
Quellenindex
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Quellenangabe