Bundesverfassungsgericht: Unterschied zwischen den Versionen
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==Weblinks== | ==Weblinks== | ||
*[[wp:Bundesverfassungsgericht|Wikipedia: | *[[wp:Bundesverfassungsgericht|Wikipedia: Bundesverfassungsgericht]] | ||
*{{Shwp|Bundesverfassungsgericht|Shadowiki: Bundesverfassungsgericht}} | |||
[[Kategorie: | {{KatSort|cat=Staatliche Organisationen|ADL}} | ||
[[Kategorie:Karlsruhe]] |
Aktuelle Version vom 3. Dezember 2022, 14:10 Uhr
Bundesverfassungsgericht Überblick (Stand: 2080) [1] |
Abkürzung: BVerfG |
Typ: Gerichtshof |
Führung: Prof. Dr. Miriam Schade |
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG, seltener auch BVG; engl. Federal Constitutional Court) ist das oberste Gericht der Allianz Deutscher Länder.
Aufgaben
Das Bundesverfassungsgericht hat eine ganze Reihe von Aufgaben. Eine der wichtigsten Aufgaben ist es, Verfassungsbeschwerden nachzugehen und Streitfragen zwischen Staat und Konzernen zu klären. Auch legitimiert es zusammen mit der Deutschen Treuhand den exterritorialen Status von Konzernen.[2]
Jedes Jahr am 1. Juli gibt das BVerfG zudem bekannt, wie viele Sitze ein Land im Bundesrat zugewiesen bekommt. Die Menge wird durch ein komplexes Verfahren festgelegt, die sich nach der Bevölkerungszahl (inklusive Konzernbürger), dem allgemeinen Steueraufkommen und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit richtet. Vereinfacht kann man sagen: Die Reichen werden belohnt, die Armen werden bestraft.[3] Weiterhin akkreditiert das Bundesverfassungsgericht auch die Beisitzer für den Bundesrat.[2]
Weiterhin kümmert sich das BVerfG auch darum, verfassungsfeindliche Organisationen zu verbieten. So wurde 2078 die Volksdeutsche Reinheitspartei verboten und vor kurzem folgte dem auch die Panislamische Union - letztere dürfte sich aber wenig darum scheren.[1]
Organisation
Seit der Reform von 2078 besteht das BVerfG aus drei Senaten mit jeweils acht Richtern.[1]
- Der Erste Senat beschäftigt sich mit der Durchführung von Normenkontrollen, sprich die Prüfung, ob die Gesettze der ADL- oder NEEC-Verfassung und den Grundrechten entsprechen.[1]
- Der Zweite Senat ist für die Entscheidung bei Streitigkeiten zwischen Allianz und Ländern zuständig.[1]
- Der Dritte Senat hat die Aufgabe, sich um Streitigkeiten zwischen Staat und Konzernen zu kümmern, sollte der Verfassungskern oder die Suveränität der ADL im Zusammenhang mit den Passauer Verträgen oder den Business Recognition Accords betroffen sein. Dabei geht es meist um die Exterritorialität.[1]
Leitung
Das Bundesverfassungsgericht wird von einem Präsidenten geleitet, dessen Posten vom Bundespräsidenten bestätigt werden muss. Aktuelle Präsidentin des Verfassungsgerichtes ist Prof. Dr. Miriam Schade, eine unparteiische und moralisch integere Person. Gerüchte sagen ihr eine Magische Begabung und Verbindungen zu den Freimaurern in Karlsruhe nach.[2] Dr. Schades Amtszeit wird 2084 enden.[1]
Amtierender Vizepräsident ist Horst Gebauer, der als Ork der erste und auch so ziemlich einzige metamenschliche Verfassungsrichter ist.[1]
Verhandlungen
Bei Streitfragen, die Konzernen betreffen ist der gangbare Weg zunächst beim Allianzland Beschwerde einzureichen. Kann das Problem so nicht behoben werden, folgt dann der Gang vor das Bundesverfassungsgericht. Die nachfolgende Instanz ist dann der Europäische Gerichtshof. Kann auch dieser das Problem nicht abschließend klären, zieht man schließlich vor den Konzerngerichtshof. Je nachdem, wie Dringlich die Sache ist, kann ein Konzern unter Umständen auch Instanzen überspringen. Aus Zeit- und Finanzgründen beschweren sich die Konzerne aber lieber direkt bei der Allianzregierung.[2]
Heute werden Verhandlungen nur noch selten im eigentlichen Gerichtsgebäude geführt, da man bereits Anfang der 2050er dazu überging, Prozesse und Sitzungen zunehmend in der Virtuellen Realität abzuhalten. Heutzutage ist dies eher eine Mischung aus physischer, AR- und virtueller Anwesenheit in den entsprechend technisierten Gerichtssälen, wobei exzellenter juristische Agenten zum Einsatz kommen, die das Suchen nach Quellen deutlich beschleunigen, was auch den reinen juristischen Prozess abkürzt.[2]
Endnoten
Quellenangabe
Index
Quellenbücher
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Magazine
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