Deutsches Patent- und Markenamt: Unterschied zwischen den Versionen

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K (München ist schon richtig - genauer: Garching, zusammen mit dem Europäischen Patentamt und dem Bundespatentgericht.)
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Seinen Sitz hat es - ebenso, wie das [[Europäische Patentamt]] und das [[Bundespatentgericht]] - im zu [[München]] gehörenden [[Garching]] im [[Freistaat Bayern]].<ref name="dids2-279">{{QDE|dids2}} S.279</ref>
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==Sicherheit==
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Version vom 13. August 2022, 22:34 Uhr

Deutsches Patent- und Markenamt
Überblick (Stand: 2073) [1]
Abkürzung: DPMA
Typ: Behörde

Das Deutsche Patent- und Markenamt (kurz DPMA) ist die zentrale Behörde, die sich um den gewerblichen Rechtsschutz in der Allianz Deutscher Länder kümmert.

Aufgaben

Zusammen mit der Zollfahndung kämpft das DPMA gegen die Produktpiraterie innerhalb der Landesgrenzen. Die Behörde ist allerdings weitgehend machtlos geworden, da die relevanten Rechtsfragen der Konzerne unter die Ägide des Konzerngerichtshofes fallen und auch nur dort entschieden werden.[1]

Sitz

Seinen Sitz hat es - ebenso, wie das Europäische Patentamt und das Bundespatentgericht - im zu München gehörenden Garching im Freistaat Bayern.[2]

Sicherheit

Wegen der hier lagernden Massen an Paydata grenzte schon vor dem Crash 2.0 das Sicherheitslevel des PLTGs ans violette. Die Verantwortung für die Sicherheit wurde von der CCMA an Saeder-Krupp übertragen, die das System bereits 2062 durch einen temporären SAN vor unbefugten Eindringlingen schützten. Zudem ziehen einige Konzerne es vor, Daten der Patente unter hohen Sicherheitsvorkehrungen von Datenkurieren physisch hier herbringen zu lassen, statt sie über die Matrix zu verschicken, seit vor über einem Jahrzehnt [E 1] die Blaupausen des Prototyps eines neuen Panzers von Ruhrmetall auf dem Weg nach Garching von Deckern abgefangen wurden.[2]

Endnoten

Quellenangabe

Index

Weblinks


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