Passauer Verträge: Unterschied zwischen den Versionen
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Eines der Details, das die Passauer Verträge regeln, ist der Umgang mit Warensendungen von ExTer-Unternehmen. Wenn diese Sendungen als solche gekennzeichnet wurden (deren Missbrauch selbstverständlich nach Megakonrecht strafbar ist), dann dürfen diese nicht von Fremden geöffnet werden. Einzig Warnhinweise und eine grundlegende Warenbeschreibung sind noch Pflicht, alle weiteren Angaben rein freiwillig. Die Formalitäten und Zollkontrollen entfallen somit, auch wenn es immer mal wieder vorkommt, dass dies passiert, wie etwa am [[Frankfurt International]]. Dies bildet aber eher die Ausnahme.<ref>{{QDE|ken}} S.175</ref> | Eines der Details, das die Passauer Verträge regeln, ist der Umgang mit Warensendungen von ExTer-Unternehmen. Wenn diese Sendungen als solche gekennzeichnet wurden (deren Missbrauch selbstverständlich nach Megakonrecht strafbar ist), dann dürfen diese nicht von Fremden geöffnet werden. Einzig Warnhinweise und eine grundlegende Warenbeschreibung sind noch Pflicht, alle weiteren Angaben rein freiwillig. Die Formalitäten und Zollkontrollen entfallen somit, auch wenn es immer mal wieder vorkommt, dass dies passiert, wie etwa am [[Frankfurt International]]. Dies bildet aber eher die Ausnahme.<ref>{{QDE|ken}} S.175</ref> | ||
Ein weiteres Detail besagt, dass die Bildung von Müllkippen auf ExTer-Gebieten verboten ist. Im Falle der [[Shiawase]]-Mülldeponien von [[Berlin]] im Gebiet "[[JWD]]" war eine Ausnahmeregelung, um die Jahre abwesender Mülldienste ein wenig zu kompensieren und die Seuchengefahr für die [[Freistadt]] zu reduzieren. Inzwischen hat sich daraus aber ein echter Rechtsstreit entwickelt.<ref>{{QDE|ber2080}} S.77-78</ref> | |||
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Version vom 9. März 2024, 11:23 Uhr
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Passauer Verträge |
Geschehen:
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Ort: Bundesrepublik Deutschland (Später Allianz Deutscher Länder) |
Zeit: 23. November 2011 |
Die Passauer Verträge (engl. Treaty of Passau) sind ein Anfang des 21. Jahrhunderts beschlossenes Vertragswerk, das die Exterritorialität der Konzerne innerhalb Deutschlands regelt. Sie sind eines der politischen Vermächtnisse des deutschen Militärrates, der die damalige Bundesrepublik Deutschland zwischen 2008 und 2014 regierte.
Geschichte
Die Passauer Verträge wurden am 23. November 2011 unterschrieben.[1] Mit der Gründung der Allianz Deutscher Länder 2045 blieben die Passauer Verträge auch unter der neuen Verfassung geltendes deutsches Recht.[2]
Details
Eines der Details, das die Passauer Verträge regeln, ist der Umgang mit Warensendungen von ExTer-Unternehmen. Wenn diese Sendungen als solche gekennzeichnet wurden (deren Missbrauch selbstverständlich nach Megakonrecht strafbar ist), dann dürfen diese nicht von Fremden geöffnet werden. Einzig Warnhinweise und eine grundlegende Warenbeschreibung sind noch Pflicht, alle weiteren Angaben rein freiwillig. Die Formalitäten und Zollkontrollen entfallen somit, auch wenn es immer mal wieder vorkommt, dass dies passiert, wie etwa am Frankfurt International. Dies bildet aber eher die Ausnahme.[3]
Ein weiteres Detail besagt, dass die Bildung von Müllkippen auf ExTer-Gebieten verboten ist. Im Falle der Shiawase-Mülldeponien von Berlin im Gebiet "JWD" war eine Ausnahmeregelung, um die Jahre abwesender Mülldienste ein wenig zu kompensieren und die Seuchengefahr für die Freistadt zu reduzieren. Inzwischen hat sich daraus aber ein echter Rechtsstreit entwickelt.[4]
Endnoten
- ↑ Datapuls: ADL S.14
- ↑ Machtspiele - Handbuch für Spione S.142
- ↑ Konzernenklaven S.175
- ↑ Berlin 2080 S.77-78
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