Kopenhagener Abkommen

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Das Kopenhagener Abkommen von 2041 ist ein multilateraler Vertrag, den auch die Mehrzahl der Megakonzerne unterschrieben haben. Es beinhaltet eine Selbstverpflichtung der Unterzeichner, keine Forschungen auf dem Gebiet der Genetischen Kriegsführung zu betreiben, und mit Mitteln der Gentechnik keine Biowaffen zu erforschen, zu entwickeln oder herzustellen (und derartige Wirkstoffe natürlich auch weder einzusetzen noch zu verkaufen).

Das Kopenhagener Abkommen wurde als Ergänzung in die Genfer Konvention der UNO aufgenommen, und obwohl Verstöße dagegen empflindliche Sanktionen nach sich ziehen können, haben selbstverständlich zahlreiche Konzerne sowohl den Wortlaut als auch den Geist des Vertrags in der Vergangenheit wiederholt grob verletzt: Unter anderem werden etwa die AG Chemie und die Proteus AG samt der AGC-Tochter General Genetics Worldwide und ihrem gemeinsamen Jointventure Genera, Yakashima, Monobe, der schweizer GENOM-Konzern und Aztechnology/Universal Omnitech häufig im Zusammenhang mit der Missachtung des Kopenhagener Abkommens genannt...

Zu den Biowaffen, die unter Verletzung des Kopenhagener Abkommens entwickelt wurden, und die teilweise ihren Weg in die Hände von Warlords und Söldnerarmeen in der Dritten Welt gefunden haben, zählen etwa «Gamma-Anthrax» oder «Ebola Plus» [1], auch wenn neben den Geheimdiensten [2] sowohl Interpol als auch die WHO gnadenlos Jagd auf jeden machen, der im Verdacht steht, mit diesem Drek zu handeln... Gegen wen allerdings einmal eine Fahndung wegen des Handels mit Biowaffen läuft, der kann sich meistens wirklich nur noch in den absolut gesetzlosen Regionen wie z. B. Madagaskar verstecken.[3]


Quellenangabe

  1. Informationen
  2. Informationen
  3. Informationen