Diskussion:Anwaltskanzlei Stark, Theissen und Van der Mer: Unterschied zwischen den Versionen

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Theissen steht auch im Loose Alliances.<br/>
Theissen steht auch im Loose Alliances.<br/>
--[[Benutzer:Loki|Loki]] 09:43, 13. Feb. 2008 (CET)
--[[Benutzer:Loki|Loki]] 09:43, 13. Feb. 2008 (CET)
:Kann es sein, dass du dir eben deine Frage selbst beantwortet hast!?
:--[[Benutzer:TheBookman|TheBookman]] 19:34, 13. Feb. 2008 (CET)

Version vom 13. Februar 2008, 20:34 Uhr

Welche Schreibweise ist denn nun eigentlich korrekt:

  • Stark, Theyssen & Van der Mer
  • Kanzlei Stark, Theissen und van der Mer

Bei Einzelnennung ohne Vornamen wird das "van" glaube ich groß geschrieben. Die Frage wäre also nur ob Theyssen oder Theissen.
--Loki 09:11, 13. Feb. 2008 (CET)

In München Noir schreiben sie Anwaltskanzlei Stark, Theissen und Van der Mer (Überschrift des Absatzes) und "Kanzlei Stark, Theissen und Van der Mer" und verwenden im Text mehrfach die Abkürzung ST&M. --Kathe 09:29, 13. Feb. 2008 (CET)

Theissen steht auch im Loose Alliances.
--Loki 09:43, 13. Feb. 2008 (CET)

Kann es sein, dass du dir eben deine Frage selbst beantwortet hast!?
--TheBookman 19:34, 13. Feb. 2008 (CET)