Diskussion:Anwaltskanzlei Stark, Theissen und Van der Mer

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Welche Schreibweise ist denn nun eigentlich korrekt:

  • Stark, Theyssen & Van der Mer
  • Kanzlei Stark, Theissen und van der Mer

Bei Einzelnennung ohne Vornamen wird das "van" glaube ich groß geschrieben. Die Frage wäre also nur ob Theyssen oder Theissen.
--Loki 09:11, 13. Feb. 2008 (CET)

In München Noir schreiben sie Anwaltskanzlei Stark, Theissen und Van der Mer (Überschrift des Absatzes) und "Kanzlei Stark, Theissen und Van der Mer" und verwenden im Text mehrfach die Abkürzung ST&M. --Kathe 09:29, 13. Feb. 2008 (CET)

Theissen steht auch im Loose Alliances.
--Loki 09:43, 13. Feb. 2008 (CET)

Kann es sein, dass du dir eben deine Frage selbst beantwortet hast!?
--TheBookman 19:34, 13. Feb. 2008 (CET)
Naja, ich bin erst danach darauf gestossen, dass der Apep-Artikel die Kanzlei verlinkt und über die steht ja was im Loose Alliances. Hätte ja auch sein können, dass es in einer anderen Quelle "Theyssen" heißt.
--Loki 19:44, 13. Feb. 2008 (CET)