Jihad-Gang

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Jihad-Gangs verstehen sich als bewaffneter Arm des Neuen Islamischen Jihad auf den Straßen der europäischen Sprawls und Großstädte oder auch als Schutztruppe, die ihre Glaubensbrüder gegen Übergriffe ungläubige Kriminelle und insbesondere "christlicher" Gangs wie der «Kreuzritter» oder der «Ritter Christi» verteidigen.

Shadowtalk Pfeil.png Ja... sicher, Schutz & Verteidigung. - Vielfach sind das selber genau so üble Schlitzerbanden wie die, gegen die sie kämpfen. Die "Angriff ist die beste Art der Verteidigung"-Haltung der Jihadis hat auch schon mehr als ein Theologie-Student kennengelernt, der sich ins falsche Viertel von Köln verirrt hat... auch wenn diese Unglücklichen meistens keine Möglichkeit mehr hatten, ihren Fehler zu bereuen oder davon zu erzählen!
Shadowtalk Pfeil.png Believer

Die größten Jihad-Gangs in der ADL sind

  • Jihad X - allianzweit aktiv, ursprünglich ein militanter Endzeitkult, der sich jedoch zu islamistischen Fanatikern gewandelt hat und
  • Jihad B - deren Berliner Ableger, der insbesondere in Kreuzberg auch die Bewachung von Moscheen zum Schutz vor anti-islamischen Gewalttaten übernimmt.

In gewisser Weise zählt auch die türkische Turfgang «Ozmanya 67» aus dem Kölner Stadtteil Ehrenfeld zu diesem Spektrum, auch, wenn sie in den 2070ern in erster Linie Überfälle verübt und die Sweatshops der Grauen Wolf-Maffiya bewacht.

Um 2059 kämpften «Jihad-X» und seine Ableger im Norden der Allianz gegen die Rote Vory (und einen Ableger oder eine Abordnung der «Kreuzritter») um die Kontrolle der Drogenmärkte, die ihnen als Geldquelle für ihren heiligen Krieg dienten.

Shadowtalk Pfeil.png Okan und sein gewalttätiger Haufen von «Muslim-Attack» hier, in Hamburg-Harburg sind aus einem dieser Ableger hervorgegangen, die die unsere roten Brüder der Vory damals nicht komplett auslöschen konnten... leider!
Shadowtalk Pfeil.png A Russian Werewolf ...in Harburg

Im Frühjahr 2080 hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe - endlich - «Jihad X» zur verfassungsfeindlichen Organisation erklärt, und verboten - auch, wenn dies in den Scharia-Zonen des Emirat Kreuzberg im Berliner Bezirk FKB keine Wirkung zeigt.


Endnoten

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