Bundeszollverwaltung
Bundeszollverwaltung Überblick (Stand: 2073) [1] |
Abkürzung: Zoll |
Typ: Zollbehörde |
Die Bundeszollverwaltung (meist nur Zoll genannt) ist die deutsche Zollbehörde, wie sie schon seit der Bundesrepublik Deutschland existiert. Sie untersteht dem Bundesfinanzministerium.
Aufgaben
Neben der Verwaltung der Bundessteuern und der Vollstreckung von Geldforderungen der ADL ist der Zoll auch mit der Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs und der Verhinderung von Schwarzarbeit betraut.[1]
Organisation
Zur Bundeszollverwaltung gehören neben Vollzugsdienste auch die fiskalische Verwaltung. Unterteilt wird die Bundeszollverwaltung in neun Zollfahndungsämter, deren Zuständigkeitsbereich grob mit den Allianzländern zusammenhängt.[1]
Einheiten
Der Zoll hat für die Erfüllung seiner Aufgaben zudem zwei Spezialeinheiten, die sich mit schwierigeren und gefährlicheren Fällen auseinandersetzen: Die Observationseinheit Zoll (OEZ) und die Zentrale Unterstützungseinheit Zoll (ZUZ).[1]
Ausbildung
Sämtliche deutsche Zollbeamte absolvieren einen Teil ihrer Ausbildung an der Helmut-Schmidt-Universität im Hamburger Stadtteil Wandsbek.[2]
Lokale Begebenheiten
Am Frankfurt International kommt es regelmäßig zu einem Kompetenzgerangel, da hier Zoll, Bundesgrenzschutz, Konzerne und Sternschutz aufeinandertreffen. Gemäß den Passauer Verträgen darf der Zoll in Terminal 2 die Warensendungen nicht öffnen, was aber einige übereifrige Exemplare ihrer Zunft nicht davon abhielt, dies dennoch zu tun. Als es zunehmend zur Mode zu werden schien, das Kon-Recht zu missachten und einige unangenehme Sendungen geöffnet wurden, schloss man sich zusammen und ließ ein Exempel statuieren, das einige Zöllner ihren Posten kostete.[3]
Endnoten
Quellenangabe
- ↑ a b c d Machtspiele - Handbuch für Spione S.152
- ↑ Datapuls: Hamburg S.59
- ↑ Konzernenklaven S.178
Index
- Datapuls: Hamburg 59
- Konzernenklaven 178
- Machtspiele - Handbuch für Spione 142, 152