KondOrchid SA: Unterschied zwischen den Versionen
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Im folgenden Untersuchungsverfahren ''"Interpol vs. KondOrchid, SA."'' wurden Salazar und CondOrchid vor dem Konzerngerichtshof durch ihren Anwalt [[Geoffrey Anderson]] von [[Zulimar Law Offices]] vertreten. Dieser behauptete - wahrheitswidrig - in ihrem Namen, dass die illegalen Praktiken, die internationales und Konzernrecht verletzten, ausschließlich das Werk [[Graciela Rivieros]]' und ihrer Handlanger gewesen seien und betonte, dass die [[Konzernbürger]]in KondOrchids ohne Wissen der Konzernführung und besonders Salazars gehandelt habe. Der Antrag Interpols vor dem Konzerngerichtshof, die Exterritorialität KondOrchids ganz aufzuheben oder wenigstens auszusetzen, damit die internationale [[Polizei]]behörde die Beweismittel sichern könne, dass der Konzern als Ganzes und mit Wissen der Konzernspitze in den Drogenhandel involviert sei, wurde in der Folge mit neun "Nein"- zu vier "Ja"-Stimmen abgelehnt. Die Weigerung, die Exterritorialität des Konzerns aufzuheben, war dabei vorallem darauf zurückzuführen, dass der in die Ecke gedrängte Salazar inzwischen unter der Hand einen Deal mit Aztechnologys [[Domingo Ramos]] abgeschlossen hatte, und die anderen im Konzerngerichtshof vertretenen Konzerne bezüglich der Aufhebung des exterritorialen Status eines Megakonzerns keinen Präzidenzfall schaffen wollten. | Im folgenden Untersuchungsverfahren ''"Interpol vs. KondOrchid, SA."'' wurden Salazar und CondOrchid vor dem Konzerngerichtshof durch ihren Anwalt [[Geoffrey Anderson]] von [[Zulimar Law Offices]] vertreten. Dieser behauptete - wahrheitswidrig - in ihrem Namen, dass die illegalen Praktiken, die internationales und Konzernrecht verletzten, ausschließlich das Werk [[Graciela Rivieros]]' und ihrer Handlanger gewesen seien und betonte, dass die [[Konzernbürger]]in KondOrchids ohne Wissen der Konzernführung und besonders Salazars gehandelt habe. Der Antrag Interpols vor dem Konzerngerichtshof, die Exterritorialität KondOrchids ganz aufzuheben oder wenigstens auszusetzen, damit die internationale [[Polizei]]behörde die Beweismittel sichern könne, dass der Konzern als Ganzes und mit Wissen der Konzernspitze in den Drogenhandel involviert sei, wurde in der Folge mit neun "Nein"- zu vier "Ja"-Stimmen abgelehnt. Die Weigerung, die Exterritorialität des Konzerns aufzuheben, war dabei vorallem darauf zurückzuführen, dass der in die Ecke gedrängte Salazar inzwischen unter der Hand einen Deal mit Aztechnologys [[Domingo Ramos]] abgeschlossen hatte, und die anderen im Konzerngerichtshof vertretenen Konzerne bezüglich der Aufhebung des exterritorialen Status eines Megakonzerns keinen Präzidenzfall schaffen wollten. | ||
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KondOrchid ist Anteilseigner von Aerial Industries, einer lateinamerikanischen Konzerntochter der deutschen Zeppelinwerke. | |||
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Version vom 4. November 2009, 15:49 Uhr
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KondOrchid SA Überblick (Stand: 2071) | |
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Hauptsitz: Guayaquil, Ecuador | |
Chief Executive Officer: | |
Präsident/in: Jaime Salazar | |
Konzernstatus: AA |
KondOrchid ist ein südamerikanischer Double-A-Megakonzern, der vorallem auf Transportsektor tätig ist. Das Unternehmen ist eine Frontorganisation des Olaya-Kartells.
Geschichte
Der Konzern erlangte 2061 unter seinem Präsidenten Jaime Salazar, der die immensen Gewinne aus dem Drogengeschäft in das Unternehmen investierte, den exterritorialen AA-Status und konnte nach deren Zusammenbruch die Lücke füllen, die die vorher bedeutende Gunderson Corporation im Transportsektor hinterlassen hatte. Im folgenden Jahrzehnt missbrauchte der Konzern seine Exterritorialität systematisch, um ungehindert und ungestraft klassische Drogen wie NovaCoke und die neuartigen BADs in alle Welt zu schmuggeln.
Angesichts des weltweit tobenden Tempo-Drogenkriegs beantragte Interpol deshalb im November 2071 - unterstützt von Aztechnologies Richterin Anna Villalobos - ein Mandat des Konzerngerichtshofs gegen KondOrchid, gegen den es wegen derartiger Vergehen schon mehrere, vergebliche Untersuchungen gegeben hatte. Dieser Antrag wurde mit einer Gegenstimme und drei Enthaltungen angenommen. In der Folge führten Aztech-Konzerntruppen, Aztlaner Militär und Beamte von Interpol gemeinsam eine Reihe teilweise militärischer Schläge gegen CondOrchid- und Olaya-Besitzungen in verschiedenen südamerikanischen Nationen einschließlich Amazonien und der entmilitarisierten Zone um Bogotá sowie Caracas und blockierten die Schiffe CondOrchids im Hafen La Guaira.
Im folgenden Untersuchungsverfahren "Interpol vs. KondOrchid, SA." wurden Salazar und CondOrchid vor dem Konzerngerichtshof durch ihren Anwalt Geoffrey Anderson von Zulimar Law Offices vertreten. Dieser behauptete - wahrheitswidrig - in ihrem Namen, dass die illegalen Praktiken, die internationales und Konzernrecht verletzten, ausschließlich das Werk Graciela Rivieros' und ihrer Handlanger gewesen seien und betonte, dass die Konzernbürgerin KondOrchids ohne Wissen der Konzernführung und besonders Salazars gehandelt habe. Der Antrag Interpols vor dem Konzerngerichtshof, die Exterritorialität KondOrchids ganz aufzuheben oder wenigstens auszusetzen, damit die internationale Polizeibehörde die Beweismittel sichern könne, dass der Konzern als Ganzes und mit Wissen der Konzernspitze in den Drogenhandel involviert sei, wurde in der Folge mit neun "Nein"- zu vier "Ja"-Stimmen abgelehnt. Die Weigerung, die Exterritorialität des Konzerns aufzuheben, war dabei vorallem darauf zurückzuführen, dass der in die Ecke gedrängte Salazar inzwischen unter der Hand einen Deal mit Aztechnologys Domingo Ramos abgeschlossen hatte, und die anderen im Konzerngerichtshof vertretenen Konzerne bezüglich der Aufhebung des exterritorialen Status eines Megakonzerns keinen Präzidenzfall schaffen wollten.
Beteiligungen
KondOrchid ist Anteilseigner von Aerial Industries, einer lateinamerikanischen Konzerntochter der deutschen Zeppelinwerke.
Tochterfirmen
- Kondorchid Cargo
- Tradex
- Ribamar Shipbuilding and Off shore Construction
- PanAmerican Rail
Quellenindex
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