Konzernangehörigkeit: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 8. März 2008, 13:42 Uhr
Zu dem hier behandelten Thema gibt es noch eine Menge zu sagen!
Konzernangehörigkeit ist die rechtliche Zugehörigkeit einer natürlichen Person zu einem Konzern.
Da exterritoriale Konzerne eine eigene "Staatsbürgerschaft" für ihre Mitarbeiter haben, und eigene SINs ausgeben, kann man in der Sechsten Welt tatsächlich Bürger eines Megakonzerns sein.
Das muß man sich mal auf der Zunge zergehen lassen: Du kannst heutzutage allen Ernstes Bürger von Ares Macrotechnology werden... und wenn Ares dich feuert, bist Du nicht nur Deinen Job und die Wohnung innerhalb einer Konzernanlage sondern auch die Konzernstaatsbürgerschaft wieder los! - Dadurch zwingen die Kons ihre Angestellten, die Bedingungen der Lohnsklaverei klaglos zu akzeptieren... | |
Corpshark |
Mit der Praxis, Amateurmannschaften von Sportlern zu Olympischen Spielen zu entsenden und mit Yamatetsus Bewerbung um die Ausrichtung der Olympiade haben die Kons den Unterschied zwischen einem Megakon und einem Nationalstaat sogar noch weiter aufgeweicht. | |
Professional Athlet |