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Version vom 1. Mai 2013, 16:48 Uhr
Dikote™ ist ein Diamantfilm, mit dem feste Oberflächen - beispielsweise Klingen von Waffen, aber auch beliebige andere Oberflächen, die die für den Prozess nötige Hitze aushalten - beschichtet werden können.
Das Verfahren der Dikote™-Beschichtung wurde von dem azanischen Bergbaukonglomerat DeBeers Omnitech entwickelt und patentiert.
Herstellung
Die Dikote-Erzeugung erfordert einen aufwändigen Herstellungprozess. Bei dem Verfahren wird Methangas mit Wasserstoff vermischt, um ein Plasma zu erzeugen, wenn es Mikrowellenstrahlung ausgesetzt wird. Dieses Plasma fließt dann über das zu beschichtende Objekt und bringt den Diamantfilm auf, wenn die Gase die Oberfläche kühlen. In Folge der extremen Temperaturen, die beim Prozess der Dikotebeschichtung erforderlich sind, überstehen nur Keramikmaterialien, bestimmte Metalle und einzelne Kunststoffe die Prozedur. Der Prozess ist sehr zeit- und arbeitsaufwendig, und dem entsprechend teuer. Die Preise liegen - im Durchschnitt - bei 1.000¥ pro 100 Quadratzentimeter.
Anwendung
Industrielle Anwendungen umfassen glatte, nahezu reibungsfreie Oberflächen, verbesserte strukturelle Integrität von Werkstoffen usw, und kommen etwa bei Bohrköpfen oder Halbleitern zur Anwendung. In den Schatten interessiert man sich allerdings mehr dafür, dass eine Dikote™ beschichtete Panzerung einen deutlich verbesserten Schutz bietet, und Klingen von Waffen, die mit Dikote™ beschichtet wurden, dringen durch Hindernisse wie z. B. Panzerkleidung, wie ein heißes Messer durch Butter. Den Anwendungsmöglichkeiten für Dikote™ setzen praktisch nur die Phantasie und der Geldbeutel des Auftraggebers Grenzen, und so sollen skrupellose Konzernforscher tatsächlich sogar schon Zahnimplantate vercyberter Wachcritter wie etwa Gabrielshunde mit Dikotebeschichtung versehen haben.[1]
Legalität
Über die rechtliche Einstufung von Dikote™ beschichteten Klingen enthalten die Waffengesetze vielerorts keine eindeutigen Angaben, auch wenn Richter, die sich mit der Materie auskennen, bei Verwendung einer solchen Waffe den "Tötungsvorsatz" als gegeben ansehen, und dem entsprechend härtere Strafen verhängen und das "Notwehr"-Argument erst gar nicht gelten lassen.
...was natürlich zunächst mal voraussetzt, dass sie Dikote™ erkennen, wenn sie es sehen, und dass das Tatwerkzeug als Beweismittel vorliegt. Und wir wissen ja, wie leicht Asservatenkammern Beweismittel verlegen oder vertauschen, wenn die Kaffeekasse des zuständigen Reviers eine kleine Spende erhält! | |
Judge Klatt |
Wobei man ganz klar sagen muss - unabhängig, wie verbreitet Korruption unter den Ordnungshütern heute auch seien mag - immer und überall kommt man mit solchen Nummern nicht durch, und wenn man an den berühmten ehrlichen Cop, Richter oder Staatsanwalt gerät, macht ein Bestechungsversuch alles nur noch viel schlimmer! | |
Starschnitt - Law, Order & Bussiness |
Einige Staaten, die das öffentliche Tragen "traditioneller Blankwaffen" ausdrücklich gestatten - etwa die Elfennationen - verbieten explizit neumodische "Verbesserungen" wie Mono- und Vibroklingen oder eben Dikote™beschichtung. Gleichfalls stellt die Verwendung von Dikotebeschichteten Nahkampfwaffen beim Urban Brawl ein Foul dar, das mit «Kill Penality» geahndet wird und zudem ggf. strafrechtliche Konsequenzen nach sich zieht.
Einige der eher mörderisch veranlagten Duellisten in unserem schönen Sachsen haben hingegen keine Skrupel, ihre Degen, Säbel, Rapiere oder Florette mit Dikote™ beschichten zu lassen. Da die Bestimmungen der Duell-Gesetze es nicht ausdrücklich verbieten, kommen sie in der Regel damit durch... | |
Widukind - ich schicke Ihnen meinen Sekundanten! |
Endnoten
Quellenangabe
- ↑ Loose Alliances S. 15 Shadowtalk Unnatural
Quellenindex
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