Business Recognition Accords: Unterschied zwischen den Versionen
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Die '''Business Recognition Accords''' (BRA) sind ein [[2042]] eingeführtes Vertragswerk zwischen dem [[Konzerngerichtshof]] und einzelnen Staaten, das die Bedingungen für [[Exterritorialität]] in einem Land festlegt. Die Vertragsvereinbarungen sehen vor, dass allein der Gerichtshof bestimmt, welchen [[Konzerne]]n der Exterritorialitätsstatus zukommt. Die Mehrheit der Staaten der [[Sechste Welt|Sechsten Welt]] hat die Accords unterzeichnet. | Die '''Business Recognition Accords''' ('''BRA''') sind ein [[2042]] eingeführtes Vertragswerk zwischen dem [[Konzerngerichtshof]] und einzelnen Staaten, das die Bedingungen für [[Exterritorialität]] in einem Land festlegt. Die Vertragsvereinbarungen sehen vor, dass allein der Gerichtshof bestimmt, welchen [[Konzerne]]n der Exterritorialitätsstatus zukommt. Die Mehrheit der Staaten der [[Sechste Welt|Sechsten Welt]] hat die Accords unterzeichnet. | ||
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Version vom 23. März 2009, 20:47 Uhr
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Die Business Recognition Accords (BRA) sind ein 2042 eingeführtes Vertragswerk zwischen dem Konzerngerichtshof und einzelnen Staaten, das die Bedingungen für Exterritorialität in einem Land festlegt. Die Vertragsvereinbarungen sehen vor, dass allein der Gerichtshof bestimmt, welchen Konzernen der Exterritorialitätsstatus zukommt. Die Mehrheit der Staaten der Sechsten Welt hat die Accords unterzeichnet.
BRA Nicht Unterzeichnet
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