Business Recognition Accords: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
(+Metainformationen Tag) |
Loki (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 15: | Zeile 15: | ||
==Quellenindex== | ==Quellenindex== | ||
*{{Quelle|cd}} | *{{Quelle|cd|{{+idx}}}} | ||
[[Kategorie:Konzerngerichtshof]] | [[Kategorie:Konzerngerichtshof]] | ||
[[en:Business Recognition Accords]] | [[en:Business Recognition Accords]] | ||
[[fr:Accords de Reconnaissance Commerciale]] |
Version vom 24. Juli 2008, 09:48 Uhr
Zu dem hier behandelten Thema gibt es noch eine Menge zu sagen!
Die Business Recognition Accords (BRA) sind ein 2042 eingeführtes Vertragswerk zwischen dem Konzerngerichtshof und einzelnen Staaten, das die Bedingungen für Exterritorialität in einem Land festlegt. Die Vertragsvereinbarungen sehen vor, dass allein der Gerichtshof bestimmt, welchen Konzernen der Exterritorialitätsstatus zukommt. Die Mehrheit der Staaten der Sechsten Welt hat die Accords unterzeichnet.
BRA Nicht Unterzeichnet
Quellenindex
Informationen |