Colin Hoffmann

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Colin Hoffmann
Geschlecht männlich
Metatyp Ork
Nationalität deutsch (Badenser)
Staats-
angehörigkeit
ADL
Zugehörigkeit zweiter Senat des Bundesverfassungsgerichts
Tätigkeit Richter (Verfassungsrichter)

Colin Hoffmann ist ein Ork und Richter am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Biographie

Anschlag

Am Abend des 14. Dezembers 2081 entging Colin Hoffmann bei einem Besuch von «Beim Schupi - D'Badisch Bühn», einem Erlebnisrestaurant mit mundartlichen Karbarett, scheinbar nur knapp einem Anschlag, für den Medien und Ermittler den sogenannten "Killer-Riesen" verantwortlich machten, und bei dem der Gast am Nebentisch lebensgefährlich verletzt wurde, während Hoffmann praktisch unverletzt entkam. - Einiges spricht dafür, dass der Angriff tatsächlich nicht dem Ork und Verfassungsrichter galt (der nicht in das bisherige "Beuteschema" des Serienmörders passt), sondern dem Tischnachbarn, einem menschlichen Taliskrämer und initiierten Magier, der dann auch noch im Rettungswagen eines HTR-Teams des BuMoNA verstarb.

Shadowtalk Pfeil.png ...an einem anaphylaktischen Schock... Tja, um hier mal den guten, alten Bob Urban zu zitieren: "Wer zweimal stirbt, ist wirklich tot!"
Shadowtalk Pfeil.png I-Spy

Persönlichkeit

Hoffmann gilt unter den aktuellen Verfassungsrichtern als "Stimme des einfachen Bürgers", des "Metamenschen von der Straße", auch, wenn ihn anti-metamenschliche Rassisten gerne als "Quoten-Ork" appostrophieren, oder seine Qualifikation für ein Richteramt am obersten, deutschen Gericht offen in Zweifel ziehen. - Tatsächlich jedoch ist er in erster Linie eine Stimme der Vernunft, der bislang nie durch kontroverse oder streitbare Entscheidungen aufgefallen ist, und zudem als überzeugter Verfechter des "Legalitätsprinzips" gegenüber als opportun oder gemäß der gerade vorherrschenden Stimmung als populär wahrgenommenen, möglichen Urteilen gilt. - Dass er nicht korrupt oder bestechlich ist, gilt als erwiesene Tatsache, ebenso, wie dass er sich nicht von großen Namen einschüchtern oder beeinflussen lässt - weder auf der Klägerseite, noch auf der des Beklagten und gleichgültig, ob es sich um Anwälte, Polit-Prominenz, Vertreter der Konzerne, des europäischen Adels oder der Reichen und Schönen handelt...


Weblinks