Diskussion:Anwaltskanzlei Stark, Theissen und Van der Mer: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Shadowhelix
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: Welche Schreibweise ist denn nun eigentlich korrekt: *Stark, Theyssen & Van der Mer *Kanzlei Stark, Theissen und van der Mer Bei Einzelnennung ohne Vornamen wird das ...)
 
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 6: Zeile 6:
Bei Einzelnennung ohne Vornamen wird das "van" glaube ich groß geschrieben. Die Frage wäre also nur ob Theyssen oder Theissen.<br/>
Bei Einzelnennung ohne Vornamen wird das "van" glaube ich groß geschrieben. Die Frage wäre also nur ob Theyssen oder Theissen.<br/>
--[[Benutzer:Loki|Loki]] 09:11, 13. Feb. 2008 (CET)
--[[Benutzer:Loki|Loki]] 09:11, 13. Feb. 2008 (CET)
In München Noir schreiben sie [[Anwaltskanzlei Stark, Theyssen und Van der Mer]] (Überschrift des Absatzes) und "Kanzlei Stark, Theyssen und Van der Mer" und verwenden im Text mehrfach die Abkürzung ST&M. --[[Benutzer:Kathe|Kathe]] 09:29, 13. Feb. 2008 (CET)

Version vom 13. Februar 2008, 10:29 Uhr

Welche Schreibweise ist denn nun eigentlich korrekt:

  • Stark, Theyssen & Van der Mer
  • Kanzlei Stark, Theissen und van der Mer

Bei Einzelnennung ohne Vornamen wird das "van" glaube ich groß geschrieben. Die Frage wäre also nur ob Theyssen oder Theissen.
--Loki 09:11, 13. Feb. 2008 (CET)

In München Noir schreiben sie Anwaltskanzlei Stark, Theyssen und Van der Mer (Überschrift des Absatzes) und "Kanzlei Stark, Theyssen und Van der Mer" und verwenden im Text mehrfach die Abkürzung ST&M. --Kathe 09:29, 13. Feb. 2008 (CET)