Systemidentifikationsnummer
System Identifikations Nummern (SIN, engl. System Identification Number) wurden in den UCAS im Jahre 2036 eingeführt, verbunden mit einer obligatorischen Registrierung jedes Bürgers. Individuen, die sich innerhalb der UCAS aufhalten, ohne eine SIN zu besitzen, gelten als Bürger auf Probe, was bedeutet, dass sie nicht wählen dürfen und nur wenige bis keine Bürgerrechte besitzen. Heutzutage wird die SIN schon bei der Geburt zugeteilt - vorausgesetzt, dass ein Kind innerhalb eines normalen Krankenhauses geboren wird. Alle anderen führen eine SINlose Existenz, da sie offiziell nicht existieren. Auch Konzerne geben regelmäßig SINs aus, um ihre Angestellten zu erfassen. Aus der SIN können offizielle Stellen Ihr Geburtsdatum, Herkunftsland und ihre Initialen ablesen.
Fast alle Länder haben nach 2036 ähnliche Systeme zur Erfassung ihrer Bürger eingeführt. So bedeutet SIN z.B. in der ADL zwar "Sozialversicherungsidentifikationsnummer", hat aber die gleiche Funktion wie die SIN der UCAS.
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