Diskussion:Konzerngerichtshof: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 29. Februar 2008, 12:08 Uhr

Selbsterfundene Ergänzung

Eigentlich müsste man die Zentralagentur für Statistiken bei den Einrichtungen des Konzern-Gerichtshofes aufführen, auf der anderen Seite ist sie eine Eigenerfindung, die nicht von den Quellen abgedeckt wird. Also was tun?
--Loki 11:21, 6. Aug. 2007 (CEST)

Spricht nichts dagegen, sie zu erwähnen. - In Stadtbeschreibungen werden ja unter Nachtleben auch selbsterfundene Lokale neben offiziellen wie dem Dante's Inferno genannt. --Kathe-2 14:31, 6. Aug. 2007 (CEST)

Außerdem muß unbedingt auf das Konkordat des Zürich-Orbitals eingegangen werden - diese Vereinbarung, die Forschungen und Einsatz bestimmter im ersten Crash verlorener Technologien verbietet, und eine Omega-Order (also die Auslöschung des schuldigen Konzerns) bei Verstößen vorsieht. --Kathe-2 14:32, 6. Aug. 2007 (CEST)

Umbenennung

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Hätte jemand etwas dagegen Konzern-Gerichtshof in Konzerngerichtshof umzubenennen. Ich finde diese Schreibweise irgendwie angenehmer.
--Loki 21:53, 28. Feb. 2008 (CET)

Da es beide Schreibweisen in den Quellenbüchern gibt... Meinetwegen.
--TheBookman 21:59, 28. Feb. 2008 (CET)
Na dann.
--Loki 09:41, 29. Feb. 2008 (CET)