Diskussion:Groß-Frankfurt: Unterschied zwischen den Versionen
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Wer sorgt eigentlich im Gebiet Groß-Frankfurt für die Sicherheit der Bürger? Die normale Polizei oder irgendein Konzern-Sicherheitskommando von AG Chemie? Oder vielleicht eine Sicherheitsabteilung vom Frankfurter Bankenverein?.------Anubis | Wer sorgt eigentlich im Gebiet Groß-Frankfurt für die Sicherheit der Bürger? Die normale Polizei oder irgendein Konzern-Sicherheitskommando von AG Chemie? Oder vielleicht eine Sicherheitsabteilung vom Frankfurter Bankenverein?.------Anubis | ||
:Vor dem Crash 2.0 die normale Polizei - danach - wenn ich die Aussagen von Pegasus-Verantwortlichen und die Previews auf Konzernenklaven korrekt interpretiert habe, der Sternschutz, der ja nun dem FBV gehört. BKA und BGS sind - in bestimmten Fällen - als übergeordnete Behörde weisungsbefugt (wie auch gegenüber privatisierter Polizei in anderen Allianzländern), und können übernehmen wenn die Kooperationsbereitschaft bei dem Polizeikon nicht ausreichend ist. | :Vor dem Crash 2.0 die normale Polizei - danach - wenn ich die Aussagen von Pegasus-Verantwortlichen und die Previews auf Konzernenklaven korrekt interpretiert habe, der Sternschutz, der ja nun dem FBV gehört. BKA und BGS sind - in bestimmten Fällen - als übergeordnete Behörde weisungsbefugt (wie auch gegenüber privatisierter Polizei in anderen Allianzländern), und können übernehmen wenn die Kooperationsbereitschaft bei dem Polizeikon nicht ausreichend ist. | ||
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Version vom 16. Juli 2009, 09:18 Uhr
Sicherheit in Groß-Frankfurt
Wer sorgt eigentlich im Gebiet Groß-Frankfurt für die Sicherheit der Bürger? Die normale Polizei oder irgendein Konzern-Sicherheitskommando von AG Chemie? Oder vielleicht eine Sicherheitsabteilung vom Frankfurter Bankenverein?.------Anubis
- Vor dem Crash 2.0 die normale Polizei - danach - wenn ich die Aussagen von Pegasus-Verantwortlichen und die Previews auf Konzernenklaven korrekt interpretiert habe, der Sternschutz, der ja nun dem FBV gehört. BKA und BGS sind - in bestimmten Fällen - als übergeordnete Behörde weisungsbefugt (wie auch gegenüber privatisierter Polizei in anderen Allianzländern), und können übernehmen wenn die Kooperationsbereitschaft bei dem Polizeikon nicht ausreichend ist.
- --Kathe 17:20, 14. Jul. 2009 (UTC)