Business Recognition Accords: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Loki (Diskussion | Beiträge) KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
Loki (Diskussion | Beiträge) KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
{{stub}} | {{stub}} | ||
Die '''Business Recognition Accords''' (BRA) sind ein [[2042]] eingeführtes Vertragswerk zwischen dem [[Konzern-Gerichtshof]] und einzelnen Staaten, das die Bedingungen für [[Exterritorialität]] in einem Land festlegt. Die Vertragsvereinbarungen sehen vor, dass allein der Gerichtshof | Die '''Business Recognition Accords''' (BRA) sind ein [[2042]] eingeführtes Vertragswerk zwischen dem [[Konzern-Gerichtshof]] und einzelnen Staaten, das die Bedingungen für [[Exterritorialität]] in einem Land festlegt. Die Vertragsvereinbarungen sehen vor, dass allein der Gerichtshof bestimmt, welchen [[Konzerne]]n der Exterritorialitätsstatus zukommt. Die Mehrheit der Staaten der [[Sechste Welt|Sechsten Welt]] hat die Accords unterzeichnet. | ||
==BRA Nicht Unterzeichnet== | ==BRA Nicht Unterzeichnet== |
Version vom 23. Januar 2008, 18:02 Uhr
Zu dem hier behandelten Thema gibt es noch eine Menge zu sagen!
Die Business Recognition Accords (BRA) sind ein 2042 eingeführtes Vertragswerk zwischen dem Konzern-Gerichtshof und einzelnen Staaten, das die Bedingungen für Exterritorialität in einem Land festlegt. Die Vertragsvereinbarungen sehen vor, dass allein der Gerichtshof bestimmt, welchen Konzernen der Exterritorialitätsstatus zukommt. Die Mehrheit der Staaten der Sechsten Welt hat die Accords unterzeichnet.
BRA Nicht Unterzeichnet
Quellenindex
Informationen |