Diskussion:Anwaltskanzlei Stark, Theissen und Van der Mer

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Welche Schreibweise ist denn nun eigentlich korrekt:

  • Stark, Theyssen & Van der Mer
  • Kanzlei Stark, Theissen und van der Mer

Bei Einzelnennung ohne Vornamen wird das "van" glaube ich groß geschrieben. Die Frage wäre also nur ob Theyssen oder Theissen.
--Loki 09:11, 13. Feb. 2008 (CET)