Bundesverfassungsgericht: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 11. August 2022, 22:59 Uhr

Bundesverfassungsgericht
Überblick (Stand: 2073) [1]
Typ: Gerichtshof
Führung: Prof. Dr. Miriam Schade

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ist das oberste Gericht der Allianz Deutscher Länder.

Aufgaben

Das Bundesverfassungsgericht hat eine ganze Reihe von Aufgaben. Eine der wichtigsten Aufgaben ist es, Verfassungsbeschwerden nachzugehen und Streitfragen zwischen Staat und Konzernen zu klären. Auch legitimiert es zusammen mit der Deutschen Treuhand den exterritorialen Status von Konzernen.[1]

Jedes Jahr am 1. Juli gibt das BVerfG zudem bekannt, wieviele Sitze ein Land im Bundesrat zugewiesen bekommt. Die Menge wird durch ein komplexes Verfahren festgelegt, die sich nach der Bevölkerungszahl (inklusive Konzernbürger), dem allgemeinen Steueraufkommen und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit richtet. Vereinfacht kann man sagen: Die Reichen werden belohnt, die Armen werden bestraft.[2] Weiterhin akkreditiert das Bundesverfassungsgericht auch die Beisitzer für den Bundesrat.[1]

Organisation

Das Bundesverfassungsgericht wird von einem Präsidenten geleitet, dessen Posten vom Bundespräsidenten bestätigt werden muss.[1]

Leitung

Aktuelle Präsidentin des Verfassungsgerichtes ist Prof. Dr. Miriam Schade, eine unparteiische und moralisch integere Person. Gerüchte sagen ihr eine Magische Begabung und Verbindungen zu den Freimaurern in Karlsruhe nach.[1]

Verhandlungen

Bei Streitfragen, die Konzernen betreffen ist der gangbare Weg zunächst beim Allianzland Beschwerde einzureichen. Kann das Problem so nicht behoben werden, folgt dann der Gang vor das Bundesverfassungsgericht. Die nachfolgende Instanz ist dann der Europäische Gerichtshof. Kann auch dieser das Problem nicht abschließend klären, zieht man schließlich vor den Konzerngerichtshof. Je nachdem, wie Dringlich die Sache ist, kann ein Konzern unter Umständen auch Instanzen überspringen. Aus Zeit- und Finanzgründen beschweren sich die Konzerne aber lieber direkt bei der Allianzregierung.[1]

Heute werden Verhandlungen nur noch selten im eigentlichen Gerichtsgebäude geführt, da man bereits Anfang der 2050er dazu überging, Prozesse und Sitzungen zunehmend in der Virtuellen Realität abzuhalten. Heutzutage ist dies eher eine Mischung aus physischer, AR- und virtueller Anwesenheit in den entsprechend technisierten Gerichtssälen, wobei exzellenter juristische Agenten zum Einsatz kommen, die das Suchen nach Quellen deutlich beschleunigen, was auch den reinen juristischen Prozess abkürzt.[1]


Endnoten

Quellenangabe

Index

Weblinks