Bischofsgarde: Unterschied zwischen den Versionen
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==Besonderheiten== | |||
Abweichend von den Aufgaben staatlicher oder privatisierter Polizei in anderen Allianzländern verfolgt sie zu einem wesentlichen Teil moralische und religiöse Vergehen - beispielsweise die öffentliche Ausübung neoheidnischer Religionen, Zaubern als Nicht-Theurg ohne Ausnahmegenehmigung, Sittlichkeitsverbrechen (wozu in Westphalen auch von beiden Seiten freiwillige Beziehungen zwischen unterschiedlichen Metatypen zählten), verbotene Auftritte kirchenkritischer Künstler und ähnliches. - Sie setzte also nicht zuletzt die moralischen Richtlinien der DKK durch. | |||
==Ausrüstung== | |||
Der [[Orden vom Flammenden Schwert]] ist ein [[Theurgie|theurgischer]] Orden von [[Kampfmagier]]n, der in die Bischofsgarde als magische Unterstützung eingegliedert ist. | Der [[Orden vom Flammenden Schwert]] ist ein [[Theurgie|theurgischer]] Orden von [[Kampfmagier]]n, der in die Bischofsgarde als magische Unterstützung eingegliedert ist. | ||
Version vom 16. Juli 2009, 17:51 Uhr
Zu dem hier behandelten Thema gibt es noch eine Menge zu sagen!
Die Bischofsgarde stellt eine Art Polizei des Freistaat Westphalen da, sie wird von der Deutsch-Katholischen Kirche kontrolliert.
Besonderheiten
Abweichend von den Aufgaben staatlicher oder privatisierter Polizei in anderen Allianzländern verfolgt sie zu einem wesentlichen Teil moralische und religiöse Vergehen - beispielsweise die öffentliche Ausübung neoheidnischer Religionen, Zaubern als Nicht-Theurg ohne Ausnahmegenehmigung, Sittlichkeitsverbrechen (wozu in Westphalen auch von beiden Seiten freiwillige Beziehungen zwischen unterschiedlichen Metatypen zählten), verbotene Auftritte kirchenkritischer Künstler und ähnliches. - Sie setzte also nicht zuletzt die moralischen Richtlinien der DKK durch.
Ausrüstung
Der Orden vom Flammenden Schwert ist ein theurgischer Orden von Kampfmagiern, der in die Bischofsgarde als magische Unterstützung eingegliedert ist.
Quellenindex
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