Konzernangehörigkeit: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 10. Juni 2009, 15:16 Uhr
Konzernangehörigkeit ist die rechtliche Zugehörigkeit einer natürlichen Person zu einem Konzern.
Nun ja, natürliche Person ist ein etwas altertümlicher Begriff. Seitdem auch freie Geister Staatsbürger sein können, - somit dann auch Konzernbürger - fällt schon mal die Definition des Begriffs als "(meta-)menschliche Person" flach. Und seitdem einer der großen 10 einer KI Konzernbürgerschaft angeboten hat, wird es selbst mit dem "natürlich" schwer... | |
The Blind Seer |
Dies geht weit über ein einfaches Arbeitgeber-Angestellte-Verhältnis hinaus: Da exterritoriale Konzerne eine eigene "Konzernbürgerschaft" für ihre Mitarbeiter haben, und eigene SINs ausgeben, kann man in der Sechsten Welt tatsächlich Bürger eines Megakonzerns sein. Wohnraum innerhalb von geschützten Konzernenklaven oder erst recht von Arkologien ist häufig auf eigene Konzernbürger beschränkt.
Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen: Du kannst heutzutage allen Ernstes Bürger von Ares Macrotechnology werden... und wenn Ares dich feuert, bist Du nicht nur Deinen Job und die Wohnung innerhalb einer Konzernanlage sondern auch die Konzernbürgerschaft wieder los! - Dadurch zwingen die Kons ihre Angestellten, die Bedingungen der Lohnsklaverei klaglos zu akzeptieren... | |
El Bureaucrat |
Mit der Praxis, Amateurmannschaften von Sportlern zu Olympischen Spielen zu entsenden [1] und mit Yamatetsus Bewerbung um die Ausrichtung der Olympiade haben die Kons den Unterschied zwischen einem Megakon und einem Nationalstaat sogar noch weiter aufgeweicht.[2] | |
Professional Athlet |
Teilweise genießen Konzernangehörige/-bürger - oder zumindest die höheren Chargen unter ihnen - die selbe juristische Sonderbehandlung, wie das Botschaftspersonal ausländischer diplomatischer Vertretungen.
Die Frage, ob Konzernbürger dort, wo sie leben, auf kommunaler, Landes- und/oder Staatsebene aktives oder passives Wahlrecht genießen, ist in den jeweiligen Wahlgesetzen und Verfassungen unterschiedlich geregelt. Das PCC etwa hat Konzernangehörige der Horizon Group in den 2070ern vom Besitz stimmberechtigter Anteile des Councils ausdrücklich ausgeschlossen, um zu verhindern, dass der Konzern einen derart großen Block Pueblo-Stimmanteile kontrolliert.[3]
Quellenindex
Informationen |