Bundestag: Unterschied zwischen den Versionen
Index (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Index (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
{{stub}} | {{stub}} | ||
Der '''Bundestag''' ist das Parlament der [[Allianz Deutscher Länder]] und bildet zusammen mit dem [[Bundesrat]] die Legislative. Seine Mitglieder werden bei der [[Bundestagswahl]] gewählt. | Der '''Bundestag''' ist das Parlament der [[Allianz Deutscher Länder]] und bildet zusammen mit dem [[Bundesrat]] die Legislative. Seine Mitglieder werden bei der [[Bundestagswahl]] gewählt. | ||
==Geschichte== | |||
:Für eine Übersicht über die Bundestagswahlen, siehe [[Bundestagswahl]]. | |||
==Aufgaben== | |||
Aufgrund des Umstandes, dass die Verfassung der ADL anders als die der [[BRD]] viele politische Kompetenzen an die Länder abtritt, hat der Bundestag heute nur noch wenige Politikfelder, auf denen er tatsächlich etwas tun kann. Früher umfassten diese Aufgaben vor allem die Außen-, Sozial-, Finanz- und Militärpolitik, doch verschiebt sich dieses Aufgabenfeld seit einigen Jahren weiter in Richtung innerer Sicherheit und Koordination innerhalb der [[New European Economic Community]].<ref name="MSHFS 148">{{QDE|mshfs}} S.148</ref> | |||
==Mitglieder== | |||
Da zahlreiche Parteien heute von "Wiedervereinigung" reden (wenngleich sie den Begriff nie direkt in den Mund nehmen), erlangt die Innepolitik der Allianz zunehmend an Bedeutung. Das kann man auch daran erkennen, dass die Parteien neben ihrem Nachwuchs auch vestärkt erfahrene Landespolitiker für einen Sitz im Bundestag bewerben, wie es früher einst der Fall gewesen ist.<ref name="MSHFS 148"/> | |||
Gemäß dem Bundeswahlgesetz wird der Bundestag alle vier Jahre neu gewählt. Die 1001 Sitze werden nach dem Verhältniswahlrecht innerhalb der einzelnen [[Allianzländer]] vergeben und die Anzahl der Sitze, die ein Land stellen darf, sind ebenfalls in diesem Gesetz festgeschrieben. Dennoch entbrennen immer wieder Streitigkeiten zwischen den einzelnen Ländern, da vor allem die bevölkerungsreichen und wirtschaftlich starken Länder mehr Sitze einfordern.<ref name="MSHFS 148"/> | |||
==Sicherheit== | ==Sicherheit== | ||
Zeile 14: | Zeile 25: | ||
*{{QDE|b:adl}} {{+idx}} | *{{QDE|b:adl}} {{+idx}} | ||
*{{QDE|dids2}} {{+idx}} | *{{QDE|dids2}} {{+idx}} | ||
*{{QDE|mshfs}} 148 | |||
*{{QDE|shb4}} 70 | *{{QDE|shb4}} 70 | ||
Version vom 11. August 2022, 17:55 Uhr
Zu dem hier behandelten Thema gibt es noch eine Menge zu sagen!
Der Bundestag ist das Parlament der Allianz Deutscher Länder und bildet zusammen mit dem Bundesrat die Legislative. Seine Mitglieder werden bei der Bundestagswahl gewählt.
Geschichte
- Für eine Übersicht über die Bundestagswahlen, siehe Bundestagswahl.
Aufgaben
Aufgrund des Umstandes, dass die Verfassung der ADL anders als die der BRD viele politische Kompetenzen an die Länder abtritt, hat der Bundestag heute nur noch wenige Politikfelder, auf denen er tatsächlich etwas tun kann. Früher umfassten diese Aufgaben vor allem die Außen-, Sozial-, Finanz- und Militärpolitik, doch verschiebt sich dieses Aufgabenfeld seit einigen Jahren weiter in Richtung innerer Sicherheit und Koordination innerhalb der New European Economic Community.[1]
Mitglieder
Da zahlreiche Parteien heute von "Wiedervereinigung" reden (wenngleich sie den Begriff nie direkt in den Mund nehmen), erlangt die Innepolitik der Allianz zunehmend an Bedeutung. Das kann man auch daran erkennen, dass die Parteien neben ihrem Nachwuchs auch vestärkt erfahrene Landespolitiker für einen Sitz im Bundestag bewerben, wie es früher einst der Fall gewesen ist.[1]
Gemäß dem Bundeswahlgesetz wird der Bundestag alle vier Jahre neu gewählt. Die 1001 Sitze werden nach dem Verhältniswahlrecht innerhalb der einzelnen Allianzländer vergeben und die Anzahl der Sitze, die ein Land stellen darf, sind ebenfalls in diesem Gesetz festgeschrieben. Dennoch entbrennen immer wieder Streitigkeiten zwischen den einzelnen Ländern, da vor allem die bevölkerungsreichen und wirtschaftlich starken Länder mehr Sitze einfordern.[1]
Sicherheit
Für die Sicherheit des Geländes des Bundestages ist die Polizei beim Deutschen Bundestag zuständig, welche alle Gefahren von dem Gelände des Parlaments abhalten soll. Die Mitglieder selbst werden von der Sicherungsgruppe des Bundeskriminalamts geschützt.[2]
Endnoten
Quellenangabe
- ↑ a b c Machtspiele - Handbuch für Spione S.148
- ↑ Schattenhandbuch 4 S.70
Index
- Brennpunkt: ADL ?
- Deutschland in den Schatten II ?
- Machtspiele - Handbuch für Spione 148
- Schattenhandbuch 4 70