Ranking-System des Konzerngerichtshofs: Unterschied zwischen den Versionen
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Alle [[Konzern]]e, die bestimmte Kriterien erfüllen, werden vom '''Ranking-System des [[Konzerngerichtshof]]s''' erfasst, mit der '''Einstufung''' A, AA oder AAA versehen und in eine Rangfolge eingeordnet. Das System bezieht viele unterschiedliche Faktoren zur Bewertung der Assets und wirtschaftlichen Leistung eines Konzerns ein. An die Einstufung sind verschiedene Privilegien und Pflichten geknüpft. Da es von den Konzernen, die den Konzerngerichtshofs kontrollieren ([[AAA-Konzern]]e), vorgegeben wird, stellt es gleichzeitig ein Werkzeug dar, mit dem sie Macht auf die niedriger bewerteten Konzerne ausüben können, | Alle [[Konzern]]e, die bestimmte Kriterien erfüllen, werden vom '''Ranking-System des [[Konzerngerichtshof]]s''' erfasst, mit der '''Einstufung''' A, AA oder AAA versehen und in eine Rangfolge eingeordnet. Das System bezieht viele unterschiedliche Faktoren zur Bewertung der Assets und wirtschaftlichen Leistung eines Konzerns ein. An die Einstufung sind verschiedene Privilegien und Pflichten geknüpft. Da es von den Konzernen, die den Konzerngerichtshofs kontrollieren ([[AAA-Konzern]]e), vorgegeben wird, stellt es gleichzeitig ein Werkzeug dar, mit dem sie Macht auf die niedriger bewerteten Konzerne ausüben können, | ||
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Version vom 30. April 2018, 11:01 Uhr
Alle Konzerne, die bestimmte Kriterien erfüllen, werden vom Ranking-System des Konzerngerichtshofs erfasst, mit der Einstufung A, AA oder AAA versehen und in eine Rangfolge eingeordnet. Das System bezieht viele unterschiedliche Faktoren zur Bewertung der Assets und wirtschaftlichen Leistung eines Konzerns ein. An die Einstufung sind verschiedene Privilegien und Pflichten geknüpft. Da es von den Konzernen, die den Konzerngerichtshofs kontrollieren (AAA-Konzerne), vorgegeben wird, stellt es gleichzeitig ein Werkzeug dar, mit dem sie Macht auf die niedriger bewerteten Konzerne ausüben können,
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