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Version vom 7. Dezember 2007, 21:40 Uhr
Seit dem Shiawase Urteil gibt es die Exterritorialität für Konzerne. Dies bedeutet, dass man mit Betreten eines exterritorialen Geländes den Rechtsraum des Landes, in dem man sich aufhält, verlässt und den Rechtsraum des Konzerns betritt. Bekannt war dieses Prinzip schon früher im Zusammenhang mit ausländischen Botschaften. Wenn man eine solche betritt muss man sich deren Gesetzen beugen.
Alle AAA- oder Mega-Konzerne haben Exterritorialität.
Exterritorialität in der ADL
In der ADL wird die Exterritorialität der Konzerne durch die Passauer Verträge von 2011 und die ADL-Verfassung von 2045 folgendermaßen geregelt:
Alle AAA-Konzerne sowie ihre 100%igen Tochterfirmen sind automatisch exterritorial. Kleinere Konzerne können Exterritorialität beantragen, woraufhin eine Bundesbehörde von Fall zu Fall entscheidet.
Bekannte exterritoriale Nicht-AAAs in Deutschland sind AG Chemie, Proteus und der Frankfurter Bankenverein.
Quellenindex
Informationen |