Diskussion:Bischofsgarde: Unterschied zwischen den Versionen

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Gehört die [[Bischofsgarde]] [[Westphalen]]s in Religionspolizei oder in regionale staatliche?<br>
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::::::Dann sollten wir die religiöse Organisation lassen und noch Polizeiorganisationen hinzunehmen als OrgPolizei in KatSchema.
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:::::::Gut - Allerdings würde ich gerne einen Absatz in den Artikel einfügen, der das beinhaltet, was ich oben geschrieben habe - also, was sie von einer normalen Polizei unterscheidet.
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Aktuelle Version vom 16. September 2009, 09:46 Uhr

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Gehört die Bischofsgarde Westphalens in Religionspolizei oder in regionale staatliche?
--Kathe 18:27, 7. Okt. 2007 (CEST)

Gute Frage, passt irgendwie beides. Was ist unter Religionspolizei genau zu verstehen? Eine Polizei, die die Einhaltung religiöser Regeln überwacht? Das tut die Bischofsgarde meines Wissens nach nicht wirklich. Oder ist mit Religionspolizei etwas anderes gemeint...
--TheBookman 21:48, 7. Okt. 2007 (CEST)
Bei dieser islamischen heißt es, daß sie direkt dem Scharia-Ausschuß des jeweiligen Landes untersteht, und mit den Kardinalssoldaten der Musketier-Ära zu vergleichen wäre, was sie etwa zum Exekutivorgan der religiösen Führer macht. - Die Rolle spielt die Bischofsgarde bei den Deutsch-Katholen unter Bischof Heeremann ja auch.
--Kathe 22:05, 7. Okt. 2007 (CEST)
Vielleicht sollte man sich mal darüber Gedanken machen, ob man die Unterteilung irgendwie ändern bzw. überarbeiten muss: Offensichtlich ist die "Religionspolzei" nicht gleichwertig mit Privat/Staatlich.
Die Bischofsgarde ist meiner Ansicht nach Staatlich und Regional. Es ist ein Teil der Polizei von Westphalen, die dem Staatsoberhaupt untersteht. Einen direkten Religionsbezug gibt es im Grunde nicht. Es ist nicht wirklich eine Kirchliche Organisation.
--TheBookman 09:55, 9. Okt. 2007 (CEST)
Ich habe sie allerdings als religiöse Organisation eingeordnet. Was wäre besser?
--Loki 08:35, 16. Jul. 2009 (UTC)
Nach den Darstellungen, die ich kenne, verfolgt sie zu einem wesentlichen Teil moralische und religiöse Vergehen - beispielsweise die öffentliche ausübung neoheidnischer Religionen, Zaubern als Nicht-Theurg ohne Ausnahmegenehmigung, Sittlichkeitsverbrechen (wozu in Westphalen auch von beiden Seiten freiwillige Beziehungen zwischen unterschiedlichen Metatypen zählten), verbotene Auftritte kirchenkritischer Künstler - sie setzte also die moralischen Richtlinien der DKK durch.
--Kathe 15:35, 16. Jul. 2009 (UTC)
Dann sollten wir die religiöse Organisation lassen und noch Polizeiorganisationen hinzunehmen als OrgPolizei in KatSchema.
--Loki 16:15, 16. Jul. 2009 (UTC)
Gut - Allerdings würde ich gerne einen Absatz in den Artikel einfügen, der das beinhaltet, was ich oben geschrieben habe - also, was sie von einer normalen Polizei unterscheidet.
--Kathe 16:48, 16. Jul. 2009 (UTC)