Generalbundesanwalt: Unterschied zwischen den Versionen

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==Befugnisse==
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Das Amt selbst ist hochpolitisch. Es benötigt die Zustimmung des [[Bundesrat]]es, um vom [[Bundespräsident (ADL)|Bundespräsidenten]] ernannt zu werden. Dennoch hat der Generalbundesanwalt anders, als es sein Titel vermuten ließe, keine Weisungsbefugnis gegenüber den Staatsanwaltschaften der Länder und besitzt auch keinerlei Dienstaufsicht diesen gegegenüber. Dieses Aufsicht haben nur die ''Generalstaatsanwälte'' der Länder und die ''Landesjustizministerien''. Wenn es die Situation jedoch erlaubt, dann darf der GBA durchaus Verfahren aus den Ländern an sich ziehen.<ref name="MSHFS 156"/>
Das Amt selbst ist hochpolitisch. Es benötigt die Zustimmung des [[Bundesrat (Deutschland)|Bundesrates]], um vom [[Bundespräsident (ADL)|Bundespräsidenten]] ernannt zu werden. Dennoch hat der Generalbundesanwalt anders, als es sein Titel vermuten ließe, keine Weisungsbefugnis gegenüber den Staatsanwaltschaften der Länder und besitzt auch keinerlei Dienstaufsicht diesen gegegenüber. Dieses Aufsicht haben nur die ''Generalstaatsanwälte'' der Länder und die ''Landesjustizministerien''. Wenn es die Situation jedoch erlaubt, dann darf der GBA durchaus Verfahren aus den Ländern an sich ziehen.<ref name="MSHFS 156"/>


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*[[wp:Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof|Wikipedia: „Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof“]]
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[[Kategorie:Karlsruhe]]
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Aktuelle Version vom 3. Dezember 2022, 14:11 Uhr

Der Generalbundesanwalt (GBA) übernimmt die Rolle des Staatsanwaltes der ADL. Er gehört zum Ministerium für Wirtschaft, Justiz, Arbeit und Soziales.

Begriffsabgrenzung

Ursprünglich bezeichnet der Generalbundesanwalt sowohl ein Amt als auch eine Behörde, die diesem unterstellt ist. In der ADL wird dieses Amt, wie auch zu Zeiten der BRD, mitunter als Bundesanwaltschaft bezeichnet (siehe Organisation).

Aufgaben

In schwerwiegenden Staatsschutzstrafsachen, die die innere oder äußere Sicherheit der ADL in besonderem Maßen betreffen, agiert der GBA als Staatanwalt. Dies umfasst Dinge wie politisch motivierte Straftaten, wie etwa Terrorismus, die Sprawlguerilla, Landesverrat oder auch Spionage.[1]

Befugnisse

Das Amt selbst ist hochpolitisch. Es benötigt die Zustimmung des Bundesrates, um vom Bundespräsidenten ernannt zu werden. Dennoch hat der Generalbundesanwalt anders, als es sein Titel vermuten ließe, keine Weisungsbefugnis gegenüber den Staatsanwaltschaften der Länder und besitzt auch keinerlei Dienstaufsicht diesen gegegenüber. Dieses Aufsicht haben nur die Generalstaatsanwälte der Länder und die Landesjustizministerien. Wenn es die Situation jedoch erlaubt, dann darf der GBA durchaus Verfahren aus den Ländern an sich ziehen.[1]

Er ist dem Justizminister untergeordnet und gegenüber der Allianzregierung weisungsgebunden.[2]

Leitung

Aktuell übt Boris Mohr das Amt des GBA aus. Er ist ein absoluter Hardliner, der gute Verbindungen zur Innnenministerin Sandra Sagehorn pflegt, mit der er zusammen studierte.[2]

Organisation

Dem GBA unterstellt ist die Bundesanwaltschaft.[2]


Endnoten

Quellenangabe

Index

Weblinks