Diskussion:Anwaltskanzlei Stark, Theissen und Van der Mer: Unterschied zwischen den Versionen
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Loki (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: Welche Schreibweise ist denn nun eigentlich korrekt: *Stark, Theyssen & Van der Mer *Kanzlei Stark, Theissen und van der Mer Bei Einzelnennung ohne Vornamen wird das ...) |
(kein Unterschied)
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Version vom 13. Februar 2008, 09:11 Uhr
Welche Schreibweise ist denn nun eigentlich korrekt:
- Stark, Theyssen & Van der Mer
- Kanzlei Stark, Theissen und van der Mer
Bei Einzelnennung ohne Vornamen wird das "van" glaube ich groß geschrieben. Die Frage wäre also nur ob Theyssen oder Theissen.
--Loki 09:11, 13. Feb. 2008 (CET)