Diskussion:Anwaltskanzlei Stark, Theissen und Van der Mer: Unterschied zwischen den Versionen

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(Die Seite wurde neu angelegt: Welche Schreibweise ist denn nun eigentlich korrekt: *Stark, Theyssen & Van der Mer *Kanzlei Stark, Theissen und van der Mer Bei Einzelnennung ohne Vornamen wird das ...)
(kein Unterschied)

Version vom 13. Februar 2008, 09:11 Uhr

Welche Schreibweise ist denn nun eigentlich korrekt:

  • Stark, Theyssen & Van der Mer
  • Kanzlei Stark, Theissen und van der Mer

Bei Einzelnennung ohne Vornamen wird das "van" glaube ich groß geschrieben. Die Frage wäre also nur ob Theyssen oder Theissen.
--Loki 09:11, 13. Feb. 2008 (CET)