Xiao-Renraku vs. Horizon
Xiao-Renraku vs. Horizon |
Geschehen:
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Ort: Zürich-Orbital |
Zeit: 2071 |
Beteiligte: |
Das Urteil Xiao-Renraku vs. Horizon Group, das 2071 vom Konzerngerichtshof gefällt wurde, war eine der wichtigsten Grundsatzentscheidungen zur Autonomie von künstlichen Intelligenzen. Der Gerichtshof urteilte, dass sich aus Urheberrechten von Dritten an der Software, aus der eine künstliche Intelligenz entstanden ist, kein Anspruch ableiten lässt, die freie Wahl eines Arbeitgebers oder die Beantragung einer Staatsbürgerschaft durch diese zu unterbinden. Mit seinem Urteil stärkte der Gerichtshof den Status von künstlichen Intelligenzen als selbstbestimmte Wesen.
Geschichte
Die digitale Intelligenz Teskit war von Horizon eingestellt worden. Weil sie aus von Xiao-Renraku urheberrechtlich geschütztem Quellcode entstanden war, verklagte die Renraku-Tochterfirma Horizon vor dem Konzerngerichtshof. Das Argument war dabei, dass Horizon sich mit Teskit widerrechtlich geistiges Eigentum von Xiao-Renraku angeeignet hatte. Horizon argumentierte dagegen, dass es sich bei der digitalen Intelligenz um ein vernunftbegabtes Wesen handelt, das das Recht hat in ein Arbeitsverhältnis mit dem Konzern einzutreten.[1] Der Konzerngerichtshof folgte der Argumentation von Horizon:
--aus dem Urteil Xiao-Renraku vs. Horizon [2]
Endnoten
Quellenangabe
Index
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