Bundesgerichtshof
Bundesgerichtshof Überblick (Stand: 2080) [1] |
Abkürzung: BGH |
Typ: Behörde |
Führung: Robert Bernzen |
Der Bundesgerichtshof (BGH) ist die oberste Instanz wenn es um Straf-, Zivil- oder Konzernrechtsfragen geht. Der BGH ist dem Ministerium für Wirtschaft, Justiz, Arbeit und Soziales zugehörig.
Geschichte
Der Bundesgerichtshof war zu Zeiten der alten Bundesrepublik - ebenso, wie das BVerfG - traditionell in Karlsruhe angesiedelt, was der badischen Sonnenstadt den Beinamen "Residenz des Rechts" einbrachte. Während der Phase des Süddeutschen Bundes wurden beide Gerichte vorübergehend geschlossen.[2] Dass das badische Karlsruhe nach der Besetzung durch den Armeeverbund der Bundeswehr und der Amtsenthebung, Verhaftung, Verurteilung und Inhaftierung der Ministerpräsidentin Hedwig Gabler zur Sonderrechtszone unter Militärverwaltung wurde (und dies auch 2080 noch ist), lag - neben anderen, vermuteten Gründen - wohl auch daran, dass man die Kontrolle über BGH und BVerfG als oberste Gerichte der Allianz nicht in die Hände der Badischen Nationalisten fallen lassen wollte.[3]
Aufgaben
Die Hauptaufgabe des Bundessgerichtshofes ist die Revision von Urteilen der Landes- und Oberlandesgerichte. Darin geht es um die Überprüfung, ob ein Urteil auf Rechtsfehlern beruht. Wenn es um konkrete Streitfragen zwischen Staat und Konzernen geht, dann ist der BGH dafür zuständig, die Passauer Verträge und andere Rechtsnormen von Relevanz auszulegen.[1]
Leitung
Geleitet wird der BGH von einem Präsidenten / einer Präsidentin. 2080 hat Robert Bernzen diesen Posten inne, Sohn des inzwischen verstorbenen Ex-Bundeskanzlers Sebastian Bernzen. Bernzen hat den Posten durch seine Kontakte in die Politik erlangt und steht zudem der CVP nahe.[1]
Endnoten
Quellenangabe
- ↑ a b c Schattenhandbuch 3 S.104
- ↑ Deutschland in den Schatten II S.169
- ↑ Deutschland in den Schatten II S.170