Passauer Verträge: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''Passauer Verträge''' (engl. ''Treaty of Passau'') sind ein Anfang des 21. Jahrhunderts beschlossenes Vertragswerk, das die [[Exterritorialität]] der [[Konzern]]e innerhalb [[Deutschland]]s regelt. Sie sind eines der politischen Vermächtnisse des [[Deutscher Militärrat|deutschen Militärrates]], der die damalige [[Bundesrepublik Deutschland]] zwischen [[2008]] und [[2014]] regierte.
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Version vom 31. Juli 2022, 13:58 Uhr

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Passauer Verträge
Geschehen:
Gesetz zur Regulierung der Exterritorialität
Ort: Bundesrepublik Deutschland (Später Allianz Deutscher Länder)
Zeit: 23. November 2011

Die Passauer Verträge (engl. Treaty of Passau) sind ein Anfang des 21. Jahrhunderts beschlossenes Vertragswerk, das die Exterritorialität der Konzerne innerhalb Deutschlands regelt. Sie sind eines der politischen Vermächtnisse des deutschen Militärrates, der die damalige Bundesrepublik Deutschland zwischen 2008 und 2014 regierte.

Geschichte

Die Passauer Verträge wurden am 23. November 2011 unterschrieben.[1]

Details

Eines der Details, das die Passauer Verträge regeln, ist der Umgang mit Warensendungen von ExTer-Unternehmen. Wenn diese Sendungen als solche gekennzeichnet wurden (deren Missbrauch selbstverständlich nach Megakonrecht strafbar ist), dann dürfen diese nicht von Fremden geöffnet werden. Einzig Warnhinweise und eine grundlegende Warenbeschreibung sind noch Pflicht, alle weiteren Angaben rein freiwillig. Die Formalitäten und Zollkontrollen entfallen somit, auch wenn es immer mal wieder vorkommt, dass dies passiert, wie etwa am Frankfurt International. Dies bildet aber eher die Ausnahme.[2]


Endnoten

Quellenangabe

Index

Deutsch Englisch

Weblinks