Diskussion:Konzernangehörigkeit

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Konzernzugehörigkeit

Staatszugehörigkeit und Staatsangehörigkeit sind zwei subtil unterschiedliche Konzepte. Der Rechtstitel heißt auf jeden Fall Staatsangehörigkeit. Staatszugehörigkeit ist sogar irgendwo ein separater Rechtstitel, glaube ich. Wie auch immer, da die Verlinkung in diesem Fall eine rein technische Frage ist kann man den Konzernzugehörigkeit-Redirect einsparen und da nichtmal in der Wikipedia Staatszugehörigkeit auf Staatsangehörigkeit verweist scheint mir das in Übertragung auf die Konzerne hier auch das richtige zu sein.
--Loki 15:03, 24. Mai 2008 (CEST)

Konzernangehörigkeit

Noch was anderes: An dem Mangel an Quellen sieht man ja, dass das Konzept, meines Wissens nach zumindestens, nie offiziell erklärt wurde. Eventuell ist tatsächlich sinnvoller von "Konzernbürgerschaft" zu sprechen, weil es in manchen anderen Ländern und vorallem im englischsprachigen Raum eine Unterscheidung zwischen Staatsbürgerschaft und Staatsangehörigkeit, also citizenship und nationality gibt, die im Deutschen so nicht existiert. Von corporate citizens wird ja öfter mal gesprochen, von corporate nationals nicht. Und tatsächlich sind Konzerne ja bis jetzt nur defacto nicht aber dejure Nationalstaaten, so wie ich das verstehe. Eventuell wechselt man kann die Staatsangehörigkeit in eine Konzernangehörigkeit tauscht einfach nur die Staatsbürgerschaft gegen eine Konzernbürgerschaft.
Quintessenz: Gegebenenfalls sollte dieser Artikel gelöscht und dafür lieber Konzernbürgerschaft angelegt werden.
--Loki 15:21, 24. Mai 2008 (CEST)

Dann benennen wir ihn doch einfach um in Konzernbürgerschaft. - Aber in den Quellenbüchern steht immer "Personen mit "Konzernan-" oder "Konzernzugehörigkeit" in diesen Infoboxen. Das Tauschen ist so eine Sache, die wieder saumäßig viel öde, unangenehme Arbeit bedeutet, selbst mit deinem Bot (dessen funktionsweise weit über mein technisches Verständnis hinausgeht). --Kathe 15:27, 24. Mai 2008 (CEST)