Deutsches Patent- und Markenamt: Unterschied zwischen den Versionen

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Das '''Deutsche Patent- und Markenamt''' (kurz '''DPMA''') ist die zentrale Behörde, die sich um den gewerblichen Rechtsschutz in der [[Allianz Deutscher Länder]] kümmert.  


==Aufgaben==
==Aufgaben==
Zusammen mit der [[Bundeszollverwaltung|Zollfahndung]] kämpft das DPMA gegen dei Produktpiraterie innerhalb der Landesgrenzen. Die Behörde ist allerdings weitgehend machtlos geworden, da die relevanten Rechtsfragen der [[Konzerne]] unter die Ägide des [[Konzerngerichtshof]]es fallen und auch nur dort entschieden werden.<ref name="MSHFS 156"/>
Zusammen mit der [[Bundeszollverwaltung|Zollfahndung]] kämpft das DPMA gegen die Produktpiraterie innerhalb der Landesgrenzen. Die Behörde ist allerdings weitgehend machtlos geworden, da die relevanten Rechtsfragen der [[Konzerne]] unter die Ägide des [[Konzerngerichtshof]]es fallen und auch nur dort entschieden werden.<ref name="MSHFS 156"/>
 
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Version vom 13. August 2022, 23:18 Uhr

Deutsches Patent- und Markenamt
Überblick (Stand: 2073) [1]
Abkürzung: DPMA
Typ: Behörde

Das Deutsche Patent- und Markenamt (kurz DPMA) ist die zentrale Behörde, die sich um den gewerblichen Rechtsschutz in der Allianz Deutscher Länder kümmert.

Aufgaben

Zusammen mit der Zollfahndung kämpft das DPMA gegen die Produktpiraterie innerhalb der Landesgrenzen. Die Behörde ist allerdings weitgehend machtlos geworden, da die relevanten Rechtsfragen der Konzerne unter die Ägide des Konzerngerichtshofes fallen und auch nur dort entschieden werden.[1]

Sitz

Seinen Sitz hat es - ebenso, wie das Europäische Patentamt und das Bundespatentgericht - im zu München gehörenden Garching im Freistaat Bayern.[2]


Endnoten

Quellenangabe

Index

Weblinks