Diskussion:Bannung
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Nicht integrierte Teile von Bannen
Folgendes habe ich nicht integriert:
- Ohne erneut und unter Verwendung seines Wahren Namens beschworen zu werden, kann ein verbannter Geist üblicher Weise nicht wieder zurückkehren.
Eine etwas irreführende Erklärung. Das mit dem wahren Namen - die Hermetiker unter euch sprechen auch von der Formula - gilt für freie Geister. Geringere daeva, also die gewöhnlichen Elementare und Naturgeister, die man so im Vorübergehen ruft, kann man natürlich auch ohne einen wahren Namen erneut rufen, weil sie natürlich auch keinen haben. Allerdings hat man festgestellt, dass einige Zeit ins Land gehen muss, bevor das wieder funktioniert. Meiner Erfahrung nach sollte man dem Geist so gute vier Wochen Zeit geben, sich zu erholen. | |
The Blind Seer |
Das gilt auch für Verbündete, und abkürzen lässt sich sowas nur, wenn man eine Queste auf die Metaebenen unternimmt... weiß das, weil's mir mit meiner Süßen auch passiert ist! | |
Ruth "Racker" Redmond |
So wie ich das verstehe, kann ein Freier Geist nach seiner Verbannung auch zurückkehren, wenn genug Zeit vergangen ist.
--Loki 18:20, 29. Sep. 2012 (CEST)