Diskussion:Konzernangehörigkeit
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Staatszugehörigkeit und Staatsangehörigkeit sind zwei subtil unterschiedliche Konzepte. Der Rechtstitel heißt auf jeden Fall Staatsangehörigkeit. Staatszugehörigkeit ist sogar irgendwo ein separater Rechtstitel, glaube ich. Wie auch immer, da die Verlinkung in diesem Fall eine rein technische Frage ist kann man den Konzernzugehörigkeit-Redirect einsparen und da nichtmal in der Wikipedia Staatszugehörigkeit auf Staatsangehörigkeit verweist scheint mir das in Übertragung auf die Konzerne hier auch das richtige zu sein.
--Loki 15:03, 24. Mai 2008 (CEST)