Inter-Corporate Council: Unterschied zwischen den Versionen
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Der '''Inter-Corporate Council''' (''ICC'') ist die von den [[Große Sieben|Großen Sieben]] gegründete Vorgängerorganisation des [[Konzerngerichtshof]]s. In der Übergangsphase zum Gerichtshof wurde der ICC neustrukturiert, mit mehr Machtbefugnissen ausgestattet und zunächst in ''International Corporate Court'' umbenannt, später verkürzt zu ''Corporate Court'', Konzerngerichtshof. | Der '''Inter-Corporate Council''' ('''ICC''') ist die von den [[Große Sieben|Großen Sieben]] gegründete Vorgängerorganisation des [[Konzerngerichtshof]]s. In der Übergangsphase zum Gerichtshof wurde der ICC neustrukturiert, mit mehr Machtbefugnissen ausgestattet und zunächst in ''International Corporate Court'' umbenannt, später verkürzt zu ''Corporate Court'', Konzerngerichtshof. | ||
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Version vom 13. Dezember 2008, 13:24 Uhr
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Der Inter-Corporate Council (ICC) ist die von den Großen Sieben gegründete Vorgängerorganisation des Konzerngerichtshofs. In der Übergangsphase zum Gerichtshof wurde der ICC neustrukturiert, mit mehr Machtbefugnissen ausgestattet und zunächst in International Corporate Court umbenannt, später verkürzt zu Corporate Court, Konzerngerichtshof.
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