Veracruz-Abkommen: Unterschied zwischen den Versionen
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Das '''Veracruz-Abkommen''' (engl. ''Veracruz Settlement'') ist ein Vertrag zwischen den [[Megakonzern]]en des [[Konzerngerichtshof]]es und [[Aztlan]], der Reparationsleistungen für von Aztlan verstaatlichte Konzerneinrichtungen und den Status von multinationalen Konzernen innerhalb des Landes regelt. Der Vertrag war das Ergebnis von [[Operation Reciprocity]], eine militärische Strafaktion gegen [[Aztechnology]]. | {{Ereignis | ||
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Das '''Veracruz-Abkommen''' (engl. ''Veracruz Settlement'') ist ein Vertrag zwischen den [[Megakonzern]]en des [[Konzerngerichtshof]]es und [[Aztlan]], der Reparationsleistungen | |||
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Aktuelle Version vom 31. Juli 2022, 14:10 Uhr
Veracruz-Abkommen |
Geschehen:
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Ort: Aztlan |
Zeit: 29. März 2048 |
Beteiligte: |
Das Veracruz-Abkommen (engl. Veracruz Settlement) ist ein Vertrag zwischen den Megakonzernen des Konzerngerichtshofes und Aztlan, der Reparationsleistungen für von Aztlan verstaatlichte Konzerneinrichtungen und den Status von multinationalen Konzernen innerhalb des Landes regelt. Der Vertrag war das Ergebnis von Operation Reciprocity, eine militärische Strafaktion gegen Aztechnology.
Begriff
Das Abkommen ist nach der Aztlaner Stadt Veracruz benannt.
Geschichte
Beginnend im Jahr 2044 hatte Aztlan Konzernbesitzungen innerhalb seines Staatsgebietes zugunsten von Aztechnology verstaatlicht. Der Konzerngerichtshof autorisierte deshalb 2048 den Einsatz militärischer Gewalt gegen den Konzern um ein Exempel zu statuieren. Eine Multi-Konzern-Streitmacht zerstörte im Rahmen von Operation Reciprocity die Anlagen von Aztechnology in Ensenada. Nach der Androhung einer weiteren Eskalation militärischer Gewalt, kapitulierte Aztechnology und das Veracruz-Abkommen wurde ausgehandelt.[1]
Inhalt
Der Vertrag enthielt im Prinzip zwei Verfügungen:
- Aztlan bezahlt Reparationen an alle in den letzten vier Jahren von Verstaatlichungen betroffenen Konzerne.
- Multinationale Konzerne können innerhalb von Aztlan nur dann operieren, wenn sie eine lokale Tochterfirma gründen, die sich mehrheitlich im Besitz von Aztlaner Bürgern oder Aztlaner Konzernen befindet. "Mehrheitlich" bedeutet dabei, dass der größte einzelne Anteilseigner aus Aztlan stammen muss, er muss aber nicht zwangsläufig über eine Kontrollmehrheit verfügen. Das bedeutet auch, dass die Beziehungen zwischen den übrigen Anteilseignern einen gewissen "Abstand" aufweisen müssen, so dass sie nicht effektiv einen gemeinsamen Stimmblock bilden, der größer als der Aztlaner Anteil ist.
Endnoten
Quellenangabe
Index
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