Militärsicherheitsdienst Karlsruhe: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Shadowhelix
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
Zeile 9: Zeile 9:
|SCHICKSAL=
|SCHICKSAL=
|FÜHRUNG=
|FÜHRUNG=
|SITZ=[[Karlsruhe]] [[Allianz Deutscher Länder]]
|HAUPTSITZ=[[Karlsruhe]] [[Allianz Deutscher Länder]]
|MITGLIEDER=
|MITGLIEDER=
|AGENDA=
|AGENDA=

Aktuelle Version vom 27. Januar 2024, 17:06 Uhr

Militärsicherheitsdienst Karlsruhe
Überblick (Stand: 2080) [1]
Abkürzung: MSDK
Typ: Einheit des Bundesgrenzschutz
Hauptsitz: Karlsruhe Allianz Deutscher Länder

Der Militärsicherheitsdienst Karlsruhe (kurz MSDK) ist eine Einheit des Bundesgrenzschutzes, die mit dem Schutz der obersten Gerichte in Karlsruhe betraut sind.

Geschichte

Seit 1972 ist der Bundesgrenzschutz mit dem Schutz der beiden obersten Gerichte in Karlsruhe betraut. Seitdem die Bundeswehr allerdings in die Stadt gekommen ist und einen permanenten Dauerstand ausgerufen hat, benannte man die hiesige Einheit in "Militärsicherheitsdienst Karlsruhe" um.[1]

Aufgaben

Hauptaufgabe des MSDK ist der Schutz des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofes. Dabei agiert der MSDK sowohl als Personen- als auch als Objektschtüzer. Zusätzlich hat man von der Bundeswehr weitreichende Befugnisse erhalten, sodass der MSDK - neben vielen anderen Diensten - auch für die Durchsetzung von Recht und Ordnung in der Stadt zuständig ist. Daher führt der MSDK auch Zollkontrollen durch und ist in begrenztem Umfang militärpolizeiliche Angelegenheiten zuständig.[1]

Struktur

Vor nicht allzu langer Ziet wurden die wieder ins Leben gerufenen Feldjäger der Bundeswehr aus dem MSDK ausgegliedert. Seitdem beteht die Einheit aus einer Mischung von BSGlern und Feldjägern.[1]

Ähnliche Einheiten

Eine weitere, dem MSDK ähnlich Einheit ist die Sondergrenzschutzabteilung Leipzig-Halle (kurz SGSALH), welche die Aufgabe hat, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig-Halle und die Landesgerichte zu schützen. Sie hat aber nur einen Personen- und Objektschutzauftrag, und ist nicht noch mit weiteren Ordnungstätigkeiten betraut.[1]


Endnoten

Quellenangabe

  1. a b c d e Schattenhandbuch 4 S.66

Index

Quellenbücher

Deutsch Englisch