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Hatte nicht Shiwase sich zu erst vor Gericht das Recht erstritten, auf seinem Konzerngelände einen Atomreaktor zu errichten (mit der Begründung, sie benötigten eine unabhängige, eigene Energieversorgung), und dann - nach dem TerraFirst!-Überfall, als der US-Staat Shiawase verklagte, weil diese ihr Gelände unzureichend gegen unbefungtes Eindringen gesichert hatten, Shiawase vor Gericht mit dem Argument durchkam, daß die bestehenden Gesetze ihnen gar nicht erlaubten, sich entsprechend zu schützen. Der oberste Gerichtshof folgte Shiawases Argumenten, die darauf hinausliefen, daß das umfriedete Konzerngelände von Unternehmen, die sogroß wie Shiawase währen, wie ausländische Enklaven (etwa Botschaftsgrundstücke) zu behandeln sei, und dort Shiawase seine eigenen Gesetze machen und durchsetzen könnte. Das war dann der Beginn der Exterritorialität von Megakons. --[[Benutzer:Kathe|Kathe]] 23:14, 14. Jan. 2008 (CET) | Hatte nicht Shiwase sich zu erst vor Gericht das Recht erstritten, auf seinem Konzerngelände einen Atomreaktor zu errichten (mit der Begründung, sie benötigten eine unabhängige, eigene Energieversorgung), und dann - nach dem TerraFirst!-Überfall, als der US-Staat Shiawase verklagte, weil diese ihr Gelände unzureichend gegen unbefungtes Eindringen gesichert hatten, Shiawase vor Gericht mit dem Argument durchkam, daß die bestehenden Gesetze ihnen gar nicht erlaubten, sich entsprechend zu schützen. Der oberste Gerichtshof folgte Shiawases Argumenten, die darauf hinausliefen, daß das umfriedete Konzerngelände von Unternehmen, die sogroß wie Shiawase währen, wie ausländische Enklaven (etwa Botschaftsgrundstücke) zu behandeln sei, und dort Shiawase seine eigenen Gesetze machen und durchsetzen könnte. Das war dann der Beginn der Exterritorialität von Megakons. --[[Benutzer:Kathe|Kathe]] 23:14, 14. Jan. 2008 (CET) | ||
:Du hast recht, es gab zwei Urteile. Ich werde mal entsprechendes in den Artikel zum Shiawase-Urteil einfügen. Dass Botschaften exterritorial sind, ist übrigens ein weit verbreiteter Irrtum, sie unterliegen den Gesetzen des Gastgeberlandes. Das Botschaftsgelände genießt einen besonderen Schutzstatus, aber es ist nicht Territorium des Entsendelandes. Muss man auch mal im Exterritorialitätsartikel ändern. | |||
:--[[Benutzer:Loki|Loki]] 03:01, 15. Jan. 2008 (CET) |
Aktuelle Version vom 15. Januar 2008, 03:01 Uhr
Hatte nicht Shiwase sich zu erst vor Gericht das Recht erstritten, auf seinem Konzerngelände einen Atomreaktor zu errichten (mit der Begründung, sie benötigten eine unabhängige, eigene Energieversorgung), und dann - nach dem TerraFirst!-Überfall, als der US-Staat Shiawase verklagte, weil diese ihr Gelände unzureichend gegen unbefungtes Eindringen gesichert hatten, Shiawase vor Gericht mit dem Argument durchkam, daß die bestehenden Gesetze ihnen gar nicht erlaubten, sich entsprechend zu schützen. Der oberste Gerichtshof folgte Shiawases Argumenten, die darauf hinausliefen, daß das umfriedete Konzerngelände von Unternehmen, die sogroß wie Shiawase währen, wie ausländische Enklaven (etwa Botschaftsgrundstücke) zu behandeln sei, und dort Shiawase seine eigenen Gesetze machen und durchsetzen könnte. Das war dann der Beginn der Exterritorialität von Megakons. --Kathe 23:14, 14. Jan. 2008 (CET)
- Du hast recht, es gab zwei Urteile. Ich werde mal entsprechendes in den Artikel zum Shiawase-Urteil einfügen. Dass Botschaften exterritorial sind, ist übrigens ein weit verbreiteter Irrtum, sie unterliegen den Gesetzen des Gastgeberlandes. Das Botschaftsgelände genießt einen besonderen Schutzstatus, aber es ist nicht Territorium des Entsendelandes. Muss man auch mal im Exterritorialitätsartikel ändern.
- --Loki 03:01, 15. Jan. 2008 (CET)