Ranking-System des Konzerngerichtshofs

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Alle Konzerne, die bestimmte Kriterien erfüllen, werden vom Ranking-System des Konzerngerichtshofs erfasst, mit der Einstufung A, AA oder AAA versehen und in eine Rangfolge eingeordnet. Das System bezieht viele unterschiedliche Faktoren zur Bewertung der Aktivposten und wirtschaftlichen Leistung eines Konzerns ein. An die Einstufung sind verschiedene Privilegien und Pflichten geknüpft. Da es von den Konzernen, die den Konzerngerichtshofs kontrollieren (AAA-Konzerne), vorgegeben wird, stellt es gleichzeitig ein Werkzeug dar, mit dem sie Macht auf die niedriger bewerteten Konzerne ausüben können,

Ein Rating erhalten

Statistisch belegt ist, dass die wenigsten Konzerne fünf Jahre alt werden. Noch weniger von ihnen wachsen lange genug, um vom Konzerngerichtshof ein Rating zu empfangen, was also durchaus eine Auszeichnung an sich ist.[1]

Das Rating richtet sich nach mehreren Faktoren. Ein Unternehmen startet irgendwo in der Nachbarschaft, breitet sich dann langsam zum Versorger für die ganze Stadt aus und expandiert dann bis hin zur ganzen Region oder dem Land - aber diese Expansion alleine würde kein Rating verleihen. Um ein Rating zu bekommen, ist es von Nöten, dass das Unternehmen eine Sache (oder einige verwandte Sachen) fast allumfassend anbietet (wie etwa Lone Star mit ihren Sicherheitsdienstleistungen) oder sich immer neue Geschäftszweige erschließen, um sich zu diversifizieren, sodass man am Ende fast alle möglichen Dinge tut (siehe die Großen Zehn, bei denen sehr viel passiert).[1]

Ohne Ratings

Für eine Übersicht der Konzerne ohne Einstufung, siehe Liste der Konzerne ohne Einstufung.

In der Regel sind die Konzerne gar nicht groß genug, um ein Rating zu erhalten. Das ist nicht gleichzusetzen mit Bedeutungslosigkeit, denn es gibt unter ihnen einige, die auch ohne Rating recht groß sind und viel Geld einspielen, aber sie passen einfach nicht in Kategorien, die ihnen ein Rating geben würde.[2]

A-Konzerne

Für eine Übersicht der A-Konzerne, siehe Liste der A-Konzerne.

Zu einem A-Rating kommt man, wenn man Multinational agiert. Das ist nicht gleichzusetzen mit "weltumfassend", sondern bedeutet nur, dass man in wenigstens zwei Ländern eine signifkante Unternehmensgröße besitzt. Das birgt natürlich vollkommen eigene Risiken und verlangt, dass man sich mit den örtlichen Gesetzen auseinandersetzt. Hinzu kommen dann natürlich auch Steuererklärungen, aber im Regelfall überwiegt der Gewinn den Aufwand.[2]

Das Rating ist natürlich ein weiterer Pluspunkt, da man auch so unter die Gerichtsbarkeit des Konzerngerichtshofes fällt. Man besitzt zwar keine Exterritorialität, aber immerhin hat man die Aufmerksamkeit des Konzerngerichtshofes (was aber auch negativ sein kann, weil das bedeutet, dass auch die großen Konzerne aufmerksam werden). Bei vorsichtiger Expansion kann ein Konzern also durchaus auf dieser Stufe stehen und einige Zeit wachsen, ohne so schnell Ziel für Übernahmen zu werden.[2]

AA-Konzerne

Hauptartikel: AA-Konzern
Für eine Übersicht der AA-Konzerne, siehe Liste der AA-Konzerne.

Mit dem nächsten Schritt auf der Leiter kommen große Vorteile - und große Mengen an Aufwand auf Konzerne zu. Das wichtigste zunächst einmal ist die Exterritorialität. Das Land, das man kauft, gehört einem selbst und man kann frei darüber Gesetze erlassen.[2]

Aber damit nicht genug: Der Konzern hat nun eine eigene Währung (Konzernskript) und Konzernbürger, die er verwalten muss, was ein enormer Aufwand ist. Dazu kommt natürlich noch das Alltagsgeschäft. Der Konzerngerichtshof verleiht dieses Recht nicht gerne, denn ein Konzern, der sich gerade so dafür qualifiziert, kann ein extrem instabiles Gebilde sein, wo Korruption und Missmanagement ihn von innnen heraus zerfressen und ihm quasi gleich wieder den Status nehmen.[3]

AA-Konzerne können durchaus so groß wie ein AAA-Konzern sein - manchmal sogar größer - aber sie haben nicht dessen Einfluss, da sie keinen Richter am Konzerngerichtshof stellen können. Und die, die bereits ganz oben angekommen sind, möchten ihre Macht nicht gerne weiter teilen, also wird es schwierig, in die Riege der Großen Zehn zu kommen, wenn nicht gerade mal wieder eines der Mitglieder untergeht. Dennoch arbeiten viele Konzerne auf exakt diesen Punkt hin, wo sie diejenigen sein können, die den Ton angeben.[3]

AAA-Konzerne

Hauptartikel: AAA-Konzern
Für eine Übersicht der AAA-Konzerne, siehe Rangliste der AAA-Konzerne.

Ganz am oberen Ende der Nahrungskette stehen die AAA-Konzerne. Das birgt einige Vorteile. Zunächst haben sie einen Sitz am Konzerngerichtshof und entsenden einen Richter dorthin. Zudem haben sie einen Anteil an der Zürich-Orbital Gemeinschaftsbank. Das gibt ihnen immensen Einfluss.[3]


Endnoten

Quellenangabe

  1. a b Konzerndossier S.9
  2. a b c d Konzerndossier S.10
  3. a b c Konzerndossier S.11

Index

Quellenbücher

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Weblinks