Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenschutz
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenschutz Überblick (Stand: 2073) [1] |
Abkürzung: BBK |
Typ: Bundesamt |
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenschutz (kurz BBK) ist eine Unterbehörde des Bundesministeriums des Inneren der Allianz Deutscher Länder.
Aufgaben
Das BBK ist mit dem Wohlergehen der ADL-Bevölkerung und ihrer bedeutendsten Kulturgüter betraut. Sie ist als Bundesoberbehörde das zentrale Organisationselement der zivilen Sicherheit der ADL. Im Katastorphenfall koordiniert das BBK zudem auch die Rettungskräfte der Allianzländer und inspiziert selbige auch. Daneben betreibt es innerhalb der eigenen Fachinformationsstelle für den Zivilen und Katastrophenschutz auch Forschungen.[1]
Weiterhin berät das BBK den Innenminister wissenschaftlich und technisch bei der Erstellung von Notfallplänen und Vorsorgemaßnahmen. Diese Notfallpläne und Vorsorgemaßnahmen kann das BBK im Notfall auch mit dem Satellitengesützten Warnsystem (SatWas, betrieben von Arianespace) veröffentlichen. Im Notfall kann man sogar (mit Rücksprache und Erlaubnis von Ætherlink) mittels SatWas in sämtliche öffentliche ADL-Matrix und -Kommunikationswege eindringen.[1]
Die Öffentlichkeit kennt das BBK vor allem durch die Kooperation seiner CBRNe-Truppe (Nicht zu verwechseln mit den CBRNe Ops der MET2000) mit dem Delaborierungsdienst der Polizei, der von dieser zusamen mit dem Robert-Koch-Institut unterstützt wird. Es ist dabei unerheblich, welchen Ursprung ein Gefahrenstoff hat. Wichtig ist hier nur, dass das BBK noch weiter reichende Befugnisse als das dem Landeskriminalamt unterstellten DSD besitzt. Dies erlaubt dem BBK, im Zweifel sogar Sperrzonen einzurichten, deren Grenzen dann vom Bundesgrenzschutz gesichert werden.[2]
Im Falle eines Ausbruchs von MMVV hat allerdings das Robert-Koch-Institut noch weitreichendere Befugnisse als das BBK.[3]
Organisation
Organisatorisch gliedert sich das BBK in fünf Abteilungen, die jeweils einen unterschiedlichen Schwerpunkt haben. Dies reicht von herkömmlichen Katastrophenschutz bis hin zum Schutz von Kulturgütern bei bewaffneten Konflikten. Hierbei kann das BBK überraschend viel Feuerkraft auffahren, wenn es sein muss. Wenn solche Fälle eintreten, ist das BBK befugt, Einheiten des Bundesgrenzschutz anzufordern.[1]
Zusammen mit einigen anderen Behörden und Sicherheitsdiensten betreibt das BBK außerdem das Nationale Cyberabwehrzentrum.[4]
Endnoten
Quellenangabe
- ↑ a b c d Machtspiele - Handbuch für Spione S.154
- ↑ Machtspiele - Handbuch für Spione S.154-155
- ↑ Machtspiele - Handbuch für Spione S.157
- ↑ Machtspiele - Handbuch für Spione S.152
Index
- M Machtspiele - Handbuch für Spione 152, 154-155, 157
Weblinks