Exterritoriale Wirtschaftszone

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Eine Exterritoriale Wirtschaftszone, kurz EWZ (engl. Extraterritoriale Bussiness Zones, EBZ), oder auch Ausserterritoriale Geschäftszone, ist das einzige Gebiete innerhalb der Schweizerischen Eidgenossenschaft, in denen Konzerne Exterritorialität genießen, da die Schweiz die Business Recognition Accords sowie die Passauer Verträge nie unterzeichnet hat.

Geschichte

Die erste EWZ wurde 2005 unter dem Druck multinationaler Konzerne, die mit dem Abzug ihrer sämtlichen Investitionen in der Alpenrepublik drohten, als eine Art Kompromiss in Zürich eingerichtet. Da sie auch den Züricher Flughafen umfasst, wird sie allgemein Zürich Transit oder - nach ihrer grob dreieckigen Form - auch Triangel genannt.

2008 folgte eine weitere in Basel und im selben Jahr wurde in einem von der Oerlikon-Finanz Holding unter dem Eindruck des Blitzbürgerkriegs angestrengten Musterprozess auch den Schweizer Konzernen gestattet, in die EWZs zu ziehen, solange sie ihre Steuern weiterhin an den Schweizer Fiskus zahlten. 2020 wurde der Status namentlich Zürich Transits im Rahmen einer Gebietsreform neu definiert, so dass nun nicht nur die einzelnen Konzerneinrichtungen und Anlagen innerhalb der Zone sondern die gesamte EWZ außerhalb der Schweizer Jurisdiktion lag.

2038 wurde eine dritte EWZ in Genf geschaffen, obwohl die Confédération Suisse Francophone die von den Deutsch-Schweizern abgelehnten Business Recognition Accords unmittelbar nach ihrer Abspaltung von der SEg unterzeichnet hatte. Mitte der 2060er wurden der Platz in den EWZs und namentlich in jener in Zürich immer knapper, weshalb die Megakonzerne über den Konzerngerichtshof massiv Druck ausübten, damit die SEg entweder einer Vergrößerung der Zonen zustimmte, oder aber die BRA endlich unterzeichnete.


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